Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren
Bei gewissen Arbeiten ist die Gefährdung der Mitarbeitenden grösser als bei anderen. Aus diesem Grund dürfen diese Tätigkeiten nur von ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Hier finden Sie Informationen über besondere Gefahren bei der Arbeit und die entsprechenden Ausbildungen.
Inhalt
Kurz und bündig
Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung VUV darf nur entsprechend ausgebildetes Personal Arbeiten mit besonderen Gefahren ausführen.
Besondere Gefahren bedeutet: diese Tätigkeiten haben überdurchschnittlich häufig schwere Unfälle oder Berufskrankheiten zur Folge. Eine Ausbildung kann die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall passiert, signifikant reduzieren.
Die Ausbildung erfolgt je nach Art der Tätigkeit entweder innerbetrieblich oder durch eine spezialisierte Ausbildungsorganisation.
- Wählen Sie je nach Tätigkeit das richtige Ausbildungsmodell aus.
- Übertragen Sie Arbeiten mit besonderen Gefahren nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitenden.
- Lassen Sie Personen, die solche Arbeiten allein ausführen, stets durch einen zweiten Mitarbeitenden überwachen.
Die nachfolgenden Listen sind nicht abschliessend. Weitere Ausbildungen finden Sie in den anderen Themenbereichen.
Was sind Arbeiten mit besonderen Gefahren?
Besondere Gefahren bestehen dann, wenn
- eine Tätigkeit überdurchschnittlich häufig Unfälle oder Berufskrankheiten zur Folge hat
- die Folgen bei einem Unfall durchschnittlich sehr schwer sind
- die Ausbildung die Risiken entscheidend reduzieren kann
- sich das Risiko selbst bei ausgeschöpften technischen Schutzmassnahmen nicht weiter reduzieren lässt
- sich Mitarbeitende der hohen Gefährdung und der Schutzmöglichkeiten bewusst sind
Die verschiedenen Ausbildungsmodelle
Die Ansprüche an die Ausbildung orientieren sich am Grad der Gefährdung durch eine Tätigkeit. Wir unterscheiden zwischen drei Ausbildungsmodellen.
Ausbildungsstätte mit anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen
Ausbildungen nach diesem Modell dürfen nur von Ausbildungsstätten mit anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen angeboten und durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch eine vom Bundesrat bezeichnete Institution. Ausgebildete Personen erhalten einen Ausbildungsnachweis, wenn sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Führen Sie immer zusätzlich eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb durch.
Ausbildungsstätte mit Eigendeklaration
Ausbildungsstätten oder Ausbildner/-innen können selbst deklarieren, dass ihre Ausbildung dem Stand der Technik entspricht. Die Ausbildungsorganisationen überprüfen, ob die Person die erforderlichen Kompetenzen erworben hat. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte.
Führen Sie immer zusätzlich eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb durch.
Betriebsintern durch fachkundige Person
Eine fachkundige Person bildet die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb aus. Sie muss dafür über entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt der Ausbildung richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Die fachkundige Person überprüft, ob die ausgebildete Person über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Den Ausbildungsnachweis stellt der Betrieb aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Eine betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in welchem sie durchgeführt wurde.
Grundsätzlich kann jede Ausbildung nach Modell B ebenso nach Modell C absolviert werden.
Bau und Instandhaltung
Bei den aufgeführten Tätigkeiten handelt es sich um Arbeiten mit besonderen Gefahren, die eine Ausbildung verlangen. Auf den jeweiligen Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen und Ausbildungsstätten.
Forstarbeiten
Die Statistik zeigt, wie gefährlich Forstarbeiten sind. Deshalb wird für verschiedene Tätigkeiten eine entsprechende Ausbildung verlangt. Auf den jeweiligen Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zu Anforderungen und Ausbildungsstätten.
Gewerbe und Industrie
Die Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe sind äusserst vielfältig. Für einige davon wie zum Beispiel die Bedienung von Staplern oder Kranen ist eine Ausbildung vorgeschrieben. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Seiten über Anforderungen und Ausbildungsstätten.
Transport und innerbetrieblicher Verkehr
Der Transport von Lasten gefährdet neben dem Bedienpersonal oft auch Personen im Gefahrenbereich. Deshalb erfordern diese Arbeiten eine Ausbildung. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Seiten über die Anforderungen und Möglichkeiten.
Chemische und biologische Stoffe
Die Gefahren bei Arbeiten mit chemischen und biologischen Stoffen werden oft unterschätzt. Deshalb braucht der Umgang mit solchen Stoffen eine entsprechende Ausbildung. Informieren Sie sich hier über die Ausbildungsmöglichkeiten.
Sprengarbeiten
Sprengarbeiten dürfen nur von ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen zu den Anforderungen und Ausbildungsstätten mit anerkannten Ausbildungsprogrammen.
Strahlung
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ist anspruchsvoll und gefährlich. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Seiten über die Anforderungen und Ausbildungsstätten für solche Tätigkeiten.