Ausbildung Transport radioaktiver Stoffe
Bei einem unsachgemässen Transport radioaktiver Stoffe kann Radioaktivität austreten. So ein Zwischenfall kann schwere Gesundheitsschäden für Lebewesen hervorrufen. Deswegen benötigen Sie für den Transport solcher Güter eine Ausbildung. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Inhalt
Kurz und bündig
Wenn radioaktive Stoffe transportiert werden, braucht es spezielle Sicherheitsmassnahmen, um den nötigen Strahlenschutz zu garantieren.
Beachten Sie folgende Punkte:
- Der Transport von radioaktiven Stoffen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren.
- Für den Transport von radioaktiven Stoffen auf der Strasse ist eine Ausbildung mit Prüfungsabschluss notwendig (ausgenommen freigestellte Versandstücke).
Ihr Betrieb muss zudem einen Sachverständigen für den Strahlenschutz gemäss StSV sowie in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten gemäss GGBV benennen und ausbilden lassen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Fahrzeugführer, die radioaktives Material transportieren, tragen eine besondere Verantwortung. Um diese zu übernehmen, brauchen Ihre zuständigen Mitarbeitenden spezielle Kenntnisse.
Deshalb benötigen Ihre Chauffeure für den Transport radioaktiver Stoffe einen SDR/ADR-Ausweis für die Klasse 7 (ausgenommen davon ist der Transport freigestellter Versandstücke). Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der SDR/ADR-Ausweis ist 5 Jahre gültig.
Ausserdem muss Ihr Betrieb einen Sachverständigen für den Strahlenschutz gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) sowie in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten gemäss Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) benennen und ausbilden lassen.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
Schulungen für den Transport radioaktiver Stoffe und für Gefahrengutbeauftragte der Klasse 7 führt das Paul Scherrer Institut durch.
Paul Scherrer Institut (PSI) Personalabteilung
Schulungen für den Transport radioaktiver Stoffe führt auch die Suva durch.
Suva, Ausbildung
6002 Luzern
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Suva, Strahlenschutz
Gesetzliche Grundlagen
- Strahlenschutzgesetz Art. 6
Sachkunde, Art. 16 Verantwortlichkeit in Betrieben und Art. 31 Voraussetzungen - Strahlenschutzverordnung Art. 101
- Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse Art. 8
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung Art. 13 - 22
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR
) - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8
Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten
Downloads und Bestellungen
Suche