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Ausbildung «Spezialist/-in für Asbestsanierungen»

Asbestsanierungen erfordern ein spezifisches Fachwissen. Es braucht ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und deren Gesundheit zu schützen. Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Für die Arbeit in der Asbestsanierung sind besondere Kenntnisse erforderlich. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt deshalb, dass die von der Suva anerkannten Asbestsanierungs-Unternehmen ausgebildete Spezialistinnen oder Spezialisten für Asbestsanierungen beschäftigen.

      • Die Ausbildung besteht aus einem Grundkurs an einer Ausbildungsstätte, die die Ausbildungsstandards erfüllt. 
      • Die Suva führt eine Liste dieser Ausbildungsstätten.
      • Mindestens alle fünf Jahre müssen Fortbildungskurse besucht werden.

      Welche Ausbildung ist erforderlich?

      Die Arbeit der Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen zählt zu den sogenannten Arbeiten mit besonderen Gefahren. Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) schreibt vor, dass nur entsprechend ausgebildete Personen, solche Arbeiten ausführen dürfen (VUV, Art. 8) .

      Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen müssen Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen nachweisen können. Die BauAV listet die erforderlichen Kenntnisse in Artikel 84  auf. Grundkurse an verschiedenen Ausbildungsstätten ]vermitteln dieses Wissen. 

      Zusätzlich besteht für Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen die Pflicht, sich mindesens alle 5 Jahre fortzubilden (BauAV, Art. 85 ). Genauso wie die Grundausbildung müssen sie die Fortbildungen  jederzeit nachweisen können. 

      Was sind die Voraussetzungen? 

      Für die Zulassung zur Ausbildung als Spezialistin oder Spezialist für Asbestsanierungen gelten folgende Voraussetzungen. Sie sind durch entsprechende Unterlagen (in einer schweizerischen Amtssprache) nachzuweisen:

      • Berufs-Grundausbildung: Niveau mindestens Eidg. Berufsattest EBA oder gleichwertige Ausbildung im Ausland 
      • Kenntnisse einer schweizerischen Amtssprache (Sprache des zu besuchenden Kurses): Niveau mindestens B1,  mündlich und schriftlich. Ein Nachweis entfällt, wenn die Kurssprache die Muttersprache ist.
      • Grundausbildung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z. B. zweitägiger KOPAS-Kurs)
      • Grundkenntnisse zu Asbest (mindestens eintägiger Asbestkurs)
      • Erfahrung auf Asbest-Baustellen (mindestens ein halbes Jahr) oder Erfahrung in einer Führungsfunktion auf Baustellen 

      Welche Ausbildungsstätten gibt es?

      Die Suva führt eine Liste von Institutionen, die Ausbildungen für Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen anbieten und die geforderten Ausbildungsstandards erfüllen.  Klicken Sie auf den Link unten, um zur Liste zu gelangen.

      Ausbildungsstätte für Fachkräfte Asbestsanierung finden
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      Ausbildungsstätte für Fachkräfte Asbestsanierung finden

      Nur die von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmen dürfen Sanierungsarbeiten ausführen. Lassen Sie sich dazu ausbilden. Hier finden Sie Ausbildner in Ihrer Nähe.
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      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu bestimmten Ausbildungen und den Voraussetzungen für die Ausbildung direkt an die betreffenden Ausbildungsstätten (siehe oben). Zögern Sie jedoch nicht, uns für allgemeine Fragen zur Ausbildungspflicht zu kontaktieren. Wir beantworten sie gerne. 

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