Informationen für Asbestsanierer
Fachkräfte der Asbestsanierung finden hier alle wichtigen Informationen, die sie in ihrem Arbeitsalltag brauchen können. Von Schnellzugriffen für die beiden Meldeformulare der Suva, über die wichtigsten Infos zur Ausbildung und zuletzt der An- und Aberkennung von Asbestsanierungsunternehmen.
Inhalt
Kurz und bündig
- Alle Sanierungsarbeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass erhebliche Mengen gefährlicher Asbestfasern freigesetzt werden, dürfen nur von Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind.
- Asbestsanierungsarbeiten müssen der Suva mindestens 14 Tage vor der Ausführung gemeldet werden (BauAV, Art. 86
). - Wir sagen Ihnen was es braucht, um als Asbestsanierer anerkannt zu sein.
- Und, wir nennen Ihnen die Ausbildungsstätte für Asbestsanierer.
Asbestsanierungen melden
Asbesthaltige Materialien richtig transportieren und entsorgen
Asbestabfall bleibt gefährlich. Treffen Sie deshalb auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen.
Beim Transport sind die Vorschriften gemäss ADR/SDR zu beachten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gilt es die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA
Anlaufstelle für weitere Informationen: