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Informationen für Asbestsanierer

Fachkräfte der Asbestsanierung finden hier alle wichtigen Informationen, die sie in ihrem Arbeitsalltag brauchen können. Von Schnellzugriffen für die beiden Meldeformulare der Suva, über die wichtigsten Infos zur Ausbildung und zuletzt der An- und Aberkennung von Asbestsanierungsunternehmen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Alle Sanierungsarbeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass erhebliche Mengen gefährlicher Asbestfasern freigesetzt werden, dürfen nur von Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind.
      • Asbestsanierungsarbeiten müssen der Suva mindestens 14 Tage vor der Ausführung gemeldet werden (BauAV, Art. 86 ). 
      • Wir sagen Ihnen was es braucht, um als Asbestsanierer anerkannt zu sein.
      • Und, wir nennen Ihnen die Ausbildungsstätte für Asbestsanierer.

      Ausbildung zur Asbestsanierungs-Fachkraft

      Möchten Sie Spezialistin oder Spezialist für Asbestsanierungen werden? Sie können sich die erforderlichen Fachkenntnisse in einer Ausbildung aneignen, die in verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten angeboten wird.

      Ausbildungsstätte für Fachkräfte Asbestsanierung finden
      Online-Service
      Ausbildungsstätte für Fachkräfte Asbestsanierung finden
      Nur die von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmen dürfen Sanierungsarbeiten ausführen. Lassen Sie sich dazu ausbilden. Hier finden Sie Ausbildner in Ihrer Nähe.
      Ausbildungsstätten ansehen

      Verfahren für die Anerkennung und den Entzug

      Für mehr Sicherheit beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien dürfen Sie Arbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung in der Schweiz nur ausführen, wenn Ihre Firma von der Suva anerkannt ist.

      An- und Aberkennung als Asbestsanierungsfirma
      An- und Aberkennung als Asbestsanierungsfirma
      Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um von der Suva als Asbestsanierungsunternehmen anerkannt zu werden? Was passiert, wenn die Anerkennung entzogen wird?
      Mehr über die Verfahren lesen

      Asbesthaltige Materialien richtig transportieren und entsorgen

      Asbestabfall bleibt gefährlich. Treffen Sie deshalb auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen.

      Beim Transport sind die Vorschriften gemäss ADR/SDR zu beachten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gilt es die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA ) und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA ) sowie allfällige kantonale Vorschriften zu beachten.

      Anlaufstelle für weitere Informationen:

      Downloads und Bestellungen

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