Ausbildung und Instruktion für die Bedienung von Lastwagenladekranen

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      33101.D
      Infomittel
      Fachsheet, PDF, 2 Seiten
      Ausgabe
      30.11.2022

      Beschreibung

      Krane zuverlässig und sicher zu bedienen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Bei Lastwagenladekranen ab 1000 kg Tragfähigkeit oder 40 kNm Lastmoment dürfen deshalb nur dafür ausgebildete Mitarbeitende diese Tätigkeit ausüben. Für kleinere Lastwagenladekrane ist mindestens eine Instruktion erforderlich.

      In unserem Factsheet finden Sie Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

      Lastwagenladekrane mit mehr als 1000 kg Tragfähigkeit oder mehr als 40 kNm Lastmoment unterstehen der Kranverordnung . Das Bedienen dieser Krane gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Artikel 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Deshalb besteht auch hier eine Ausbildungspflicht.

      Grosse Lastwagenladekrane mit mehr als 22 m Auslegerlänge oder mehr als 400 kNm Lastmoment gelten als Fahrzeugkrane. Für diese gilt zusätzlich eine Ausweispflicht Kategorie A gemäss Kranverordnung.

      Als Arbeitgeberin oder und Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Auswahl und Ausbildung der Kranführerinnen und Kranführer. Die Ausbildung muss dokumentiert sein.

      Unser Factsheet listet deshalb die persönlichen Eignungsvoraussetzungen für Kranführerinnen und Kranführer auf, sowie die Anforderungen an die Ausbildung und die Ausbildner- und Ausbildnerinnen.

      Sie erfahren darin auch,

      • wo Sie Ausbildungsstätten finden
      • wie die Ausbildung im eigenen Betrieb organisiert werden kann
      • welche theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln sind
      • worauf es bei der zusätzlich notwendigen Instruktion ankommt

      Mehr Informationen zum Umgang mit Kranen finden Sie auf den folgenden Seiten und Publikationen:

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