Ausbildung für die Schädlingsbekämpfung: Fachwissen erwerben
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit im Bereich Schädlingsbekämpfung haben, brauchen Sie eine entsprechende Ausbildung. Dies ist deshalb wichtig, da der Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln eine Gefahr für Ihre und die Gesundheit anderer darstellen kann. Informieren Sie sich hier über Schädlingsbekämpfungskurse.
Inhalt
Kurz und bündig
Bei der Schädlingsbekämpfung kommen toxische Stoffe zum Einsatz. Deswegen ist es wichtig, dass Sie das nötige Fachwissen mitbringen. Wenn Sie sich für einen Beruf in diesem Bereich und somit für einen Schädlingsbekämpfung-Lehrgang interessieren, beachten Sie folgende Punkte:
- Der Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln birgt besondere Gefahren. Aus diesem Grund ist eine Fachbewilligung notwendig.
- Diese können Sie durch eine spezifische Ausbildung mit abschliessender Prüfung erwerben.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht im Bereich Schädlingsbekämpfung arbeiten. Ausgenommen sind Lernende, die gemäss Bildungsplan diese Tätigkeit ausführen müssen.
Halten Sie sich während der Ausbildung und bei Arbeiten im Rahmen der Schädlingsbekämpfung stets an die vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Wenn Sie beruflich oder gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen, brauchen Sie zwingend das nötige Fachwissen und eine Fachbewilligung. Um diese Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung respektive für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln im Auftrag Dritter zu erwerben, beachten Sie die Seite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Fachbewilligungen
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
In der Liste des Bundesamts für Gesundheit BAG finden Sie die Anlaufstelle, wo alle notwendigen Informationen bezüglich der Schädlingsbekämpfer-Ausbildung verfügbar sind. Der Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer FSD-VSS
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Für allgemeine Auskünfte und Fragen bezüglich der Ausbildungspflicht steht Ihnen das BAG und die Suva gerne zur Verfügung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Suva, Chemie
Fluhmattstrasse 1
6004 Luzern
Gesetzliche Grundlagen
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), SR 814.81, Art. 7-12
- Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S
), SR 814.812.32 - Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln (VFB-B
), SR 814.812.33 - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), SR 832.30, Art. 7
und Art. 8 - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten