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Ausbildung Kettensäge (Motorsäge): Kursangebot und Schulungsorte

Im Wald, im Garten oder auf der Baustelle kommt die Kettensäge häufig zum Einsatz. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr ist eine entsprechende Ausbildung Pflicht. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen dazu.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Handhabung von Kettensägen birgt mehrere Risiken: Verletzungen durch die Kette oder auch durch umfallende Bäume. Deswegen benötigen Sie für deren Einsatz eine Ausbildung.

      Das sind die wichtigsten Fakten:

      • Arbeiten mit der Kettensäge gelten als besonders gefährlich. Stellen Sie deshalb sicher, dass alle Ihre Mitarbeitenden über die notwendige, obligatorische Ausbildung verfügen. Zudem müssen sie eine entsprechende Persönliche Schutzausrüstung tragen.
      • Kettensägeführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies die jeweilige Berufsbildungsverordnung zulässt und die begleitenden Massnahmen sichergestellt sind.

      Nützen Sie das vielfältige, branchengerechte Ausbildungsangebot.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Es ist ein Unterschied, ob ein Baum an einer schwierigen Lage gefällt werden muss oder ob ein Balken auf einer Baustelle getrennt werden muss. Alle, die Motorsägen handhaben, müssen einen entsprechenden Kurse besuchen. Diese richten sich nach den branchenüblichen Tätigkeiten.

      • Für das Aufarbeiten von liegenden Brettern und Kantholz wird ein 1-tägiger Handhabungskurs Kettensägen empfohlen.
      • Für das Absägen von Büschen und kleinen Bäumen wird ein 2-tägiger Handhabungskurs Kettensägen empfohlen.
      • Um einzelne Bäume unter einfachen Verhältnissen zu fällen, ist der Kurs «Grundlagen der Holzhauerei» erforderlich.

      Sie erhalten nach bestandener Prüfung einen Ausbildungsnachweis.

      Auffrischungskurs

      Ein freiwilliger Auffrischungskurs steigert die Kompetenz und somit auch die Arbeitssicherheit. Deshalb empfehlen wir diese Kurse in regelmässigen Abständen zu absolvieren.

      Ausbildungsinstitutionen

      Verschiedene Branchen bieten entsprechende Kurse an. Wählen Sie die für Ihren Betrieb passende Schulung.

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
      • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

      Downloads und Bestellungen

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