Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden (Unternehmen)
Sicherheit ist Chefsache. Denn als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Wer dies vernachlässigt, kann bei einem Unfall strafrechtlich belangt werden. Darum haben wir für Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten von Unternehmen sowie die gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt.
Inhalt
Kurz und bündig
Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für die direkt betroffene Person. Deshalb sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Führungsaufgabe, die zu den Pflichten von Unternehmen gehören. Viele Führungsverantwortliche sind sich dessen jedoch zu wenig bewusst.
- Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
- Erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, indem Sie mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmenden stets geschützt sind.
- Für alle Sicherheitsmassnahmen in Ihrem Unternehmen tragen Sie die entsprechenden Kosten als Teil der Arbeitgeberfürsorge.
Verantwortung in der Arbeitssicherheit
Zwei Arbeitsunfälle, zwei tragische Schicksale. Warum ist es so weit gekommen und wer trägt die Verantwortung? Unsere Beispiele zeigen, wie sich ein Arbeitsunfall auswirkt – auf die Direktbetroffenen aber auch auf ihre Vorgesetzten und ihre Familien. Missachten Sie nie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.
Peter Meier blockiert die Schutzvorrichtung eines Roboters. Mit fatalen Folgen.
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Rechte und Pflichten in der Arbeitssicherheit
Sicherheit ist Chefsache
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, aber auch als Vorgesetze oder Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen beispielsweise prüfen, welche Gefahren es in Ihrem Betrieb gibt und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, können Sie rechtlich belangt werden.
Stopp bei Gefahr
Alle haben das Recht und die Pflicht «Stopp» zu sagen, wenn Gefahr droht. Nicht nur Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, sondern auch Ihre Mitarbeitenden. Stellen Sie deshalb die Arbeit vorübergehend ein, bis die Gefahr behoben ist.
Keine Arbeit ohne Instruktion
Alle Ihre Mitarbeitenden müssen jederzeit wissen, wie sie sicher arbeiten können. Dies gilt auch für Lernende und Temporär-Mitarbeitende. Schulen Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden regelmässig oder lassen Sie dies von Spezialistinnen oder Spezialisten vornehmen. Insbesondere auch hinsichtlich der lebenswichtigen Regeln der Suva.
Der Chef bezahlt die Schutzausrüstung
Ihre Mitarbeitenden, Lernenden und Temporär-Mitarbeitenden benötigen eine Schutzausrüstung, wenn ihre Arbeit dies erfordert. Dafür sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zuständig – ebenso wie für die entsprechenden Kosten. Das gilt auch, wenn Sie die Persönliche Schutzausrüstung infolge normaler Abnützung ersetzen müssen.
Mitarbeitende anhören und informieren
Bevor Sie einen Entscheid zur Arbeitssicherheit treffen, müssen Sie Ihre Mitarbeitenden anhören. Zu Ihren Aufgaben gehört auch, die Arbeitnehmenden über Anordnungen der Behörden zu informieren.
Aufgaben an Mitarbeitende übertragen
Sie können Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit an Mitarbeitende übertragen. Dazu müssen Sie diese Person aus- sowie weiterbilden und ihr entsprechende Kompetenzen erteilen. Wichtig: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie trotzdem die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Arbeiten mit besonderen Gefahren
Wenn Ihre Mitarbeitenden besonders gefährliche Arbeiten ausführen, benötigen Sie dafür eine Ausbildung. Zu diesen Arbeiten zählen beispielsweise das Führen von Staplern, Kranen und Baumaschinen, das Arbeiten am hängenden Seil, der Umgang mit Sprengstoffen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest.
Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Es gibt Arbeitsorte, wo mehrere Firmen gleichzeitig tätig sind, beispielsweise auf Baustellen, bei Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten. In diesem Fall müssen Sie sich mit den anderen Unternehmen absprechen, um die Arbeitssicherheit stets zu gewährleisten.
Ausgeliehenes Personal
Vielleicht leihen Sie manchmal Personal von anderen Firmen aus, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Auch diese Personen müssen Sie vor Gefahren schützen. Es gelten dieselben Regeln wie für Ihre eigenen Mitarbeitenden.
Spezialisten beiziehen
Wenn in Ihrem Unternehmen das Wissen zu besonderen Gefahren fehlt, ist es Ihre Pflicht, entsprechende Spezialistinnen oder Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen. Das sind beispielsweise Arbeitsärzte, Arbeitshygienikerinnen, Sicherheitsfachleute oder Sicherheitsingenieurinnen.
Recht auf Beratung
Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich auf jeden Fall Hilfe und Rat zu den richtigen Sicherheitsmassnahmen. Denn Sie haben jederzeit das Recht, sich von den sogenannten «Durchführungsorganen» (Suva, SECO, kantonale Arbeitsinspektorate) beraten zu lassen.
Produktesicherheit
Bringen Sie ein neues Produkt wie z.B. eine Maschine oder eine Persönliche Schutzausrüstung auf den Markt? Egal, ob Sie Hersteller, Importeurin oder Händler sind; Sie müssen jederzeit gewährleisten, dass Ihre Produkte sicher und CE konform sind. Dies gilt in der Schweiz, aber auch innerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Gerne unterstützen wir Sie bei der Produktzertifizierung. Die rechtliche Grundlage zur Produktsicherheit finden Sie im entsprechenden Bundesgesetz
Gesetzliche Grundlagen
Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Arbeitssicherheit in der Schweiz. Wir stellen Ihnen die wichtigsten kurz vor:
- Das Unfallversicherungsgesetz (UVG)
verpflichtet Sie, Ihre Mitarbeitenden vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. - Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
verlangt, dass Sie prüfen, welche Gefahren es in Ihrem Betrieb gibt und dass Sie die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. - Die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)
konkretisiert, wann Sie Arbeitsärzte und andere Spezialistinnen der Arbeitssicherheit beiziehen müssen. - Die Wegleitung der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)
erläutert die Vorschriften, wie Sie Berufsunfälle und Berufskrankheiten verhüten können. - Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)
regelt, wie die Sicherheit von Produkten gewährleistet und der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden. - Die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)
enthält allgemeine Vorschriften, wie das Bundesgesetz über die Produktsicherheit (PrSG) vollzogen wird. - Die Verordnung über die Sicherheit von Maschinen
(Maschinenverordnung / MaschV) regelt das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung gemäss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG .