Ausbildung Sprengstoffe: Kurse für die Kategorien A, B und C
Sprengarbeiten brauchen stringente Sicherheitsmassnahmen und solides Fachwissen – denn es handelt sich dabei um Arbeiten mit besonderen Gefahren. Es versteht sich von selbst, dass eine Ausbildung dafür notwendig ist. Durch entsprechende Sprengkurse können Ihre Mitarbeitenden den Sprengausweis A, B oder C erlangen.
Inhalt
Kurz und bündig
Ob Grundkurs, Spezialkurs oder ergänzende Schulungen: Ausbildungen für Sprengarbeiten gibt es mehrere. Beachten Sie diesbezüglich folgende Fakten:
- Das Arbeiten mit Sprengstoffen stellt eine besondere Gefahr dar.
- Für Ihre Mitarbeitenden, die Sprengarbeiten ausführen, ist deshalb der Besitz des Sprengausweises der Kategorie A, B oder C obligatorisch. Kursprogramme und Prüfungsreglemente legen dabei die Struktur fest. Diese sind vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen Jugendliche keine Arbeiten mit Sprengstoffen ausführen.
Erfordern die Sprengarbeiten in Ihrem Betrieb besondere Kenntnisse, so können dafür zusätzliche Kurse mit Spezialprüfungen belegt werden.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Im Steinbruch, im Untertagbau oder auch bei Abbrüchen ist das Sprengen Alltag. Dafür ist eine entsprechende Ausbildung lebenswichtig, denn es handelt sich dabei um Arbeiten mit besonderen Gefahren. Der erste Schritt ist der Grundkurs. Auf dieser Basis können sich Ihre Mitarbeitenden durch Spezialkurse und ergänzende Schulungen weiterbilden. Diese Kursprogramme sind vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Mehr dazu finden Sie auf der Website des SBFI
Die Kategorien der Sprengausweise sind wie folgt definiert:
- Sprengausweis A: Berechtigt die Ausführung von allgemeinen Sprengarbeiten mit geringem Schadenrisiko mit einer Lademenge von maximal 5 kg Sprengstoff pro Sprengung.
- Sprengausweis B: Berechtigt die Ausführung von allgemeinen Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko mit einer Lademenge von maximal 25 kg Sprengstoff pro Sprengung. Unter fachkundiger Überwachung dürfen auch grössere Sprengungen durchgeführt werden.
- Sprengausweis C: Berechtigt die Planung, Ausführung oder Aufsicht von allgemeinen Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko ohne eine Einschränkung der Lademenge.
Auffrischungskurse
Mit Auffrischungskursen ermöglichen Sie nicht nur das Aufrechterhalten der Kenntnisse Ihrer Sprengmeisterinnen und Sprengmeister, sondern Sie fördern aktiv den Austausch Ihrer Mitarbeitenden unter Fachleuten.
Ausbildungsinstitutionen
Bei diesen Organisationen finden Sie alle nötigen Informationen bezüglich der Ausbildung in Sachen Sprengarbeiten:
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Gerne informieren wir Sie bezüglich allgemeiner Auskünfte zur Ausbildungspflicht.
Suva, Bereich Bau
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern
Gesetzliche Grundlagen
- Sprengstoffgesetz Art. 14
- Sprengstoffverordnung Art. 51 - 66
- Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8
Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten