Qualität in der Medizin – auch etwas für die Versicherungsmedizin?
Die Versicherungsmedizin befindet sich in einer Brückenrolle. Die naturwissenschaftliche kurative Medizin begegnet der kasuistisch geprägten Rechtsanwendung. Wie wird aus der Schnittstelle eine Nahtstelle? Und wo bleibt die Qualität? Eine Suva-Veranstaltung am 24. Sept. 2024 in Bern.
Inhalt
So lautet der Titel unserer Tagung vom 24. September 2024, welche die Versicherungs-medizin Suva gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Traumatologie und Versicherungsmedizin SGTV in Bern in der Welle7 durchführt. Alle sprechen von Qualität. Wie kommen wir zu unserem Veranstaltungstitel? Viele Herausforderungen und geführte Diskussionen in der Vergangenheit haben aufgezeigt, dass wir uns in der Versicherungs-medizin in einer Brückenrolle befinden. Die kurative Medizin begegnet der Rechtsanwendung. Naturwissenschaftliche analytische Denkweisen auf der einen Seite und normativ geprägte kasuistische Denkweisen auf der anderen Seite zeigen hier ihre Herausforderungen. Wie können wir an dieser Schnittstelle eine Nahtstelle schaffen und zum gegenseitigen Verständnis und konstruktiven Dialog beitragen?
Oft hören wir, dass Qualität immer nur von der behandelnden Ärzteschaft verlangt werde, alle weiteren Akteure, insbesondere die Kostenträger und damit auch das Bindeglied Versicherungsmedizin sich dieser Herausforderung jedoch nicht zu stellen hätten. Gerade die per 2022 neu eingesetzte Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung hat jedoch mit ihrer Empfehlung betreffend Auftragsvergabe an eine benannte Institution im Herbst 2023 Zähne gezeigt. Somit macht die Qualitätsarbeit auch einen wesentlichen Teil der Versicherungsmedizin aus, wenn hier dem Vorwurf der nicht genügend belastbaren Stellungnahmen begegnet werden soll. Wenn wir nicht gut arbeiten, spüren wir sofort den Gegenwind in Form nicht akzeptierter Argumentationen vor Gericht oder auch mangelndem Verständnis bei den Versicherten und unseren Kolleginnen und Kollegen in der kurativen Medizin.
Das Substrat unserer Arbeit sind Informationen, welche in einer geeigneten effizienten Form und ausreichend sowie korrekt vorliegen müssen. Solche Informationen finden ihren Niederschlag in der Dokumentation. Und gerade hier befinden wir uns auch im Spannungsfeld des administrativen Aufwands, welcher auch seine qualitätsmindernden Aspekte hat, indem er die wertvolle Zeit der Leistungserbringenden fern von ihren Patientinnen und Patienten absorbiert, vor allem dann, wenn die Dokumentation nicht den Patientinnen und Patienten dient. Die starke Zunahme von administrativer Arbeit verlangt nach Gegenmassnahmen.
Nun können auch aus medizinischer Sicht nicht einfach alle Dokumentationsarbeiten weggelassen werden. Also gilt es, klar zu überlegen, welches denn die Vorgaben einer qualitätsgenüglichen Dokumentation sind. Mehr ist nicht immer besser – mangelhaft oder unstrukturierte Dokumentationen und der Morbus 'copy-paste' lassen grüssen. Jede Dokumentation erfolgt stets kontextualisiert: Zu welchem Zweck und in welchem Kontext wird die Dokumentation erstellt? Wo finden wir Grundlagen zur Diskussion dieser Frage? Welche Konsequenzen können Unterlassungen in diesen Herausforderungen nach sich ziehen? Bereits auftragsrechtliche Überlegungen allgemeiner Art sagen uns, dass eine Dokumentation zumindest die Einhaltung der geschuldeten Sorgfalt in der getreuen und korrekten Ausführung des übertragenen Auftrags festhalten muss. Was für die Mediziner die Anatomie des Menschen bedeutet, ist für die Juristen die Klärung der Frage des Rechtsgebiets, in dessen Kontext eine Frage diskutiert wird. Hier gibt es anspruchsvollere und weniger anspruchsvolle Gebiete. Wenn wir bei der Erstellung unserer Dokumentation und Berichte diese Herausforderungen kennen, können wir auch effizient damit umgehen, und nebst der Sicherung der Behandlungs- und Indikationsqualität letztlich damit auch einen Beitrag zur Transparenz leisten, welche wiederum das Vertrauen stärkt.
Mit den Traumafolgen an der Schulter haben sich die Ärztinnen und Ärzte sowohl aus kurativer Sicht wie auch aus versicherungsmedizinischer Sicht immer wieder im Streit befunden. Klärende Gespräche zwischen Vertretern der beiden Gruppierungen haben dann aufgezeigt, dass oft die notwendigen Grundlagen ungenügend sind, um die notwendigen Diskussionen überhaupt führen zu können. Mit der Schaffung eines Dokumentationsbogens nach Schultertraumata (medforms 40.40.10.5050
Ist damit bereits alles gesagt und getan? Diskutieren Sie mit uns an unserer Tagung vom 24.09.2024 in der Welle7 in Bern, wo wir diese Themen weiter aus den drei Blickwinkeln behandelnde Ärzteschaft, Rechtsanwendung und schliesslich Versicherungsmedizin anhand praktischer Beispiele weiter vertiefen wollen, abgerundet von einer Podiumsdiskussion und viel Interaktions- und Networking-Möglichkeiten.
Programm und Anmeldung Tagung
Die Veranstaltung findet in Deutsch und Französisch mit Simultanübersetzung statt.
Korrespondenzadresse
Suva Versicherungsmedizin
Dr. Christoph Bosshard
Suva
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern