Schalteinrichtungen in Maschinensteuerungen: Übersicht und Rechtslage
Interessierte finden hier eine Übersicht zum Thema Schalteinrichtungen. Dabei geht es in erster Linie um die Rechtslage beim Maschinenkauf. In dieser Serie finden Sie zudem Informationen zu den verschiedenen Schalt- und Schutzeinrichtungen.
Inhalt
Kurz und bündig
Schalteinrichtungen bei Maschinensteuerungen müssen eine Reihe von Normen erfüllen. Hier erfahren Sie, welche Verantwortung der Hersteller und welche der Betreiber innehat:
- Die Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen trägt grundsätzlich der Hersteller.
- Betreiber müssen beim Kauf einer Maschine die Konformitätserklärung anfordern (EG-Konformitätserklärung, Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang II 1.A). Darin erklärt und bescheinigt der Hersteller/Inverkehrbringer, dass die Maschine den einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
- Betreiber müssen in der Lage sein, offensichtliche Mängel an ihren Maschinen zu erkennen und zu beurteilen. Unsere Informationen erleichtern diese Aufgabe bei Maschinensteuerungen.
Diese Seite ersetzt das Factsheet 33066/1 vom Juni 2014.
Feststellen und Beurteilen von Mängeln
Die nachfolgenden Ausführungen helfen Ihnen, offensichtliche Mängel an einer Maschine zu erkennen.
Risikobeurteilung
Die Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen trägt grundsätzlich der Hersteller oder Inverkehrbringer. Es gehört zu dessen Aufgaben, die geltenden gesetzlichen Vorschriften (europäische Richtlinien) zu beachten und die Risiken zu beurteilen. Darauf gestützt wählen Sie jene Lösungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und in europäischen Normen zu finden sind (siehe EN ISO 12100).
Konformitätserklärung
Betreiber müssen beim Kauf einer Maschine das Vorhandensein der Konformitätserklärung sicherstellen (EG-Konformitätserklärung, Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang II 1.A)
Befinden Sie sich in der Rolle des Herstellers oder Inverkehrbringers, gehören folgende Punkte zu Ihren Aufgaben:
- Erklären und bescheinigen Sie, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
- Führen Sie gegebenenfalls auch die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien (z. B. Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie)), denen die Maschine ebenfalls entspricht, in der Konformitätserklärung auf.
Anforderungen für Maschinen und Maschinensteuerungen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen, die seit dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht wurden, stammen aus der Maschinenrichtlinie (in der damals gültigen Fassung) und europäischen Normen, die mit Bezug auf die Maschinenrichtlinie erarbeitet und im Amtsblatt der EU gelistet wurden. Sie entsprechen dem zurzeit bekannten Stand der Technik.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen, die vor dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht wurden, finden Sie in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) und der EKAS-Richtlinie 6512 «Arbeitsmittel».
Sicherheitskonzept
Als Hersteller ist es Ihre Aufgabe, das Sicherheitskonzept zu erstellen. Dies sollte im Rahmen der Risikobeurteilung und Risikominderung erfolgen, abhängig von den ermittelten Risiken.
Daraus wird unter anderem ersichtlich, welche Schalteinrichtungen benötigt werden und in welchem Umfang und in welcher Qualität sie auszuführen sind.
Hauptschalter und Revisionsschalter wirken direkt auf die gefährdende Energie, die anderen Schalteinrichtungen (Not-Halt, Positionsschalter, Zustimmeinrichtung sowie Befehlseinrichtungen) hingegen nur indirekt über die Steuerung.
Richtlinien und Normen
- 2006/42/EG Maschinenrichtlinie
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30)
- EKAS-Richtlinie 6512 «Arbeitsmittel»
- EN ISO 12100
Downloads und Bestellungen
Kontakt für weitere Informationen
Sollten Sie Fragen zu Schalteinrichtungen in Maschinensteuerungen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Suva, Gewerbe und Industrie
6002 Luzern