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Unfallbeispiel: im Silo eines Kieswerks verschüttet – die Ursachen

Bei Instandhaltungsarbeiten wurde ein Mitarbeiter in einem Silo verschüttet und schwer verletzt. Der Grund: eine missachtete Anweisung und mangelndes Sicherheitsdenken. Erläutern Sie Ihren Mitarbeitenden anhand dieses Beispiels, welche Ursachen für diesen Arbeitsunfall verantwortlich waren.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Wer ohne Sicherheitsmassnahmen in ein Silo einsteigt, geht ein enormes Risiko ein. Der Mitarbeiter eines Kieswerks hat genau das getan. Er warf sämtliche Sicherheitsbedenken über Bord und ignorierte darüber hinaus die Anweisung seines Betriebsleiters. Die Folge: schwere Verletzungen und eine traumatische Erfahrung.

      Wenn Sie und Ihre Mitarbeitenden folgende Regeln befolgen, vermeiden Sie solche und ähnliche Arbeitsunfälle:

      • Seien Sie sich stets bewusst, dass Silos zu lebensgefährlichen Fallen werden können.
      • Halten Sie die Sicherheitsregeln bei jedem Betreten eines Silos vollumfänglich ein.
      • Es lohnt sich nie, Regeln zu ignorieren und somit schwere Verletzungen zu riskieren oder gar sein Leben aufs Spiel zu setzen.

      Rekonstruktion des Unfalles

      Dieses Beispiel beruht auf wahren Ereignissen und ist deshalb typisch für diese Art von Arbeitsunfall.

      In einem Kieswerk ist die Materialbeförderung zur Brechanlage unterbrochen, weil der Trichter des Auffangsilos verstopft ist. Als erstes stellt der Betriebsleiter den Rüttler ab. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter versucht er dann, den Trichter wieder freizubekommen, indem er den Kies im Silo bewässert. Um zu schauen, ob das Ganze funktioniert hat, entfernt sich der Betriebsleiter und setzt den Rüttler wieder in Betrieb. Was er nicht weiss: In der Zwischenzeit ist der Mitarbeiter in das Silo gestiegen, um das Problem von innen zu lösen.

      Als die Förderanlage anläuft, geht alles sehr schnell. Dem Mitarbeiter wird buchstäblich der Boden unter den Füssen weggezogen und er wird mitsamt dem Kies in den plötzlich wieder durchgängigen Trichter gezogen. Bis der Rüttler erneut abgestellt wird, ist es bereits zu spät. Der Mann steckt bis zu den Schultern im nasskalten Geröll. Die Feuerwehr und weitere Helfer brauchen über vier Stunden, bis sie den schwer verletzten und unterkühlten Mitarbeiter befreien können. 

      Der Verunfallte muss mit dem Rettungshelikopter ins Spital geflogen werden. Er kommt zwar durch, aber das Ereignis hinterlässt Spuren. 

      Aller guten Dinge sind acht: die lebenswichtigen Regeln Instandhaltung

      Aller guten Dinge sind acht: die lebenswichtigen Regeln Instandhaltung

      Wenn Ihre Mitarbeitenden bei der Instandhaltung Hand anlegen, sollten sie immer auch die lebenswichtigen Regeln beachten. Sie sind leicht umzusetzen, verhindern Unfälle und ersparen Ihrem Betrieb, dass wichtige Fachleute längere Zeit ausfallen.
      Unfälle senken dank den lebenswichtigen Regeln Instandhaltung

      Analyse der Fehlerkette

      Wie so oft, haben auch bei diesem Arbeitsunfall verschiedene Faktoren den Ausschlag geben. Die Unfallabklärung der Suva ergab folgendes Bild.

      Anweisung nicht befolgt

      Bevor der Betriebsleiter weggegangen war, um den Rüttler erneut einzuschalten, hatte er seinen Mitarbeiter ausdrücklich angewiesen, nicht in das Silo zu steigen. Dieser ignorierte die Anweisung seines Vorgesetzten und verstiess darüber hinaus gegen mehrere Sicherheitsregeln, als er in den Behälter stieg. Erstens hat er allein gehandelt, sodass keine Überwachungsperson anwesend war, die sofort hätte reagieren können. Zweites liess er die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie den Anseilschutz links liegen. Und drittens war die Förderanlage nicht mit einem Revisionsschalter ausgeschaltet worden, der sie daran gehindert hätte, erneut auf Betrieb umzuschalten.

      So verhindern Sie ähnliche Unfälle

      Mit folgenden Regeln können Sie Arbeitsunfälle mit Verletzungen, Invalidität oder gar tödlichem Ausgang verhindern. Doch um Arbeitssicherheit erfolgreich umzusetzen, sind immer beide Seiten gefordert. 

      Das können Arbeitgebende und Vorgesetzte tun

      • Geben Sie klare Anweisungen, und setzen Sie diese durch.
      • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Sicherheitsregeln und wie sie die Schutzeinrichtungen richtig anwenden.
      • Sagen Sie bei einem Fehlverhalten von Mitarbeitenden STOPP, und korrigieren Sie deren Verhalten.
      • Setzen Sie qualifiziertes Personal ein – insbesondere bei Arbeiten mit hohen Risiken.
      • Verunmöglichen Sie den Zutritt zum Silo für Unbefugte, indem Sie beispielsweise eine Absperrung am Einstieg anbringen.
      • Befestigen Sie eine Instruktionstafel am Silo, auf der die Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsregeln beschrieben sind.

      Das können Mitarbeitende tun

      • Informieren Sie sich über die Gefahren am Arbeitsplatz, und verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine Einweisung.
      • Wenn Sie im Silo arbeiten müssen, gehen Sie wie folgt vor: Schalten Sie alle elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Energiequellen sowie die Materialströme aus. Sichern Sie die Anlage mit Ihrem persönlichen Vorhängeschloss gegen das Wiedereinschalten durch Dritte.
      • Improvisierte Aktionen bei der Störungsbehebung sind tabu. Sagen Sie bei Störungen STOPP, begeben Sie sich nicht in gefährliche Situationen, informieren Sie Ihre Vorgesetzten, und halten Sie das abgesprochene Vorgehen ein.
      • Verwenden Sie beim Einstieg in ein Silo immer die Sicherheitseinrichtungen, und lassen Sie sich durch eine zweite Person überwachen.

      Rechtliche Grundlagen

      Die Verordnungen über die Unfallverhütung VUV  definiert die Vorgaben, die Unternehmen und Mitarbeitende beachten müssen. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Artikel:

      • Art. 6 hält fest, dass alle in einem Betrieb Beschäftigten gut instruiert und über die Gefahren und Massnahmen zur Arbeitssicherheit informiert sein müssen. 
      • Art. 8 bestimmt, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden über­tragen werden dürfen, die dafür ausgebildet sind. Zudem muss in diesen Fällen die Zahl der gefahrbringenden Einrichtungen auf das Nötige beschränkt werden.
      • Art. 11 verlangt von den Arbeitnehmenden, dass sie die Weisungen des Arbeitgebers in Sachen Sicherheit befolgen. Dies gilt insbesondere auch für das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.
      • Art. 27 definiert, dass Arbeitsmittel für den Normalbetrieb, den Sonderbetrieb und die Instandhaltung gefahrlos zugänglich sein müssen. Ist dies nicht der Fall, sind Schutz­massnahmen zu treffen.
      • Art. 28 bezieht sich auf die Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen. So sind Arbeitsmittel, die durch bewegte, besonders heisse, kalte oder andere Teile Arbeitnehmende gefährden können, mit entsprechenden Schutzeinrich­tungen auszurüsten. 
      • Art. 30 , Abs. 1 schreibt vor, dass Arbeitsmittel – und wenn nötig auch ihre Funktionseinheiten – über Ein­richtungen verfügen, mit denen sie von jeder Energiequelle abgetrennt werden können. Dies gilt insbesondere für noch vorhandene gefährliche Ener­gien.
      • Art. 31, Abs. 1 nimmt Bezug auf Arbeiten in Silos und anderen Behältern. Diese müssen mit den notwendigen Ab­sperr- und Schutzvorrichtungen gesichert sein, und bei Füllungs-, Entleerungs-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind Schutzmassnahmen zu treffen.
      • Art. 43 bestimmt, dass die Arbeits­mittel für Arbeiten im Sonderbetrieb – etwa bei der Fehlersuche, der Reinigung oder der Instandhaltung – vorher in einen nicht gefährdenden Zustand versetzt werden.

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