Unfallbeispiel: Sturz vom Dach – Seitenschutz fehlte
Ein Schreiner verliert auf dem Dach das Gleichgewicht und stürzt wegen des fehlenden Seitenschutzes mehrere Meter in die Tiefe. Die Analyse des Unfallhergangs zeigt, wie mehrere Verstösse gegen die lebenswichtigen Regeln zu dem Unfall geführt haben. Nutzen Sie das Beispiel für die Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
Inhalt
Kurz und bündig
Weil er an diesem Morgen früh dran ist, beginnt Severin L. auf der Baustelle mit der Arbeitsvorbereitung. Als er mit dem Kran eine Palette mit Dachziegeln auf das Dach transportieren will, gerät die Palette ins Pendeln. Severin L. versucht, die Palette mit der Hand zu stabilisieren. Dabei verliert er das Gleichgewicht.
Da genau an dieser Stelle die Dachdeckerschutzwand zuvor entfernt worden war, stürzt er über die Dachkante fünf Meter in die Tiefe. Er muss mit schwersten Verletzungen ins Spital geflogen werden.
Die Analyse des Fallbeispiels zeigt, welche Fehler zu dem Absturz geführt haben:
- Der Seitenschutz am Dachrand fehlte.
- Severin L. hätte den Kran nicht bedienen dürfen.
Hätten sich alle an die lebenswichtigen Regeln gehalten, wäre der Unfall so nicht passiert.
Rekonstruktion des Unfalls
Dieses Beispiel beruht auf einer wahren Begebenheit. Namen und Einzelheiten wurden geändert.
Der gelernte Schreiner Severin L. führt auf dem steilen Dach eines Neubaus Dachdeckerarbeiten aus. Als er eines morgens früh auf der Baustelle ist, beginnt er mit den Arbeitsvorbereitungen für den Tag. Er will mit dem Untendreherkran eine Palette mit Dachziegeln auf das Dach transportieren.
Dazu stellt er sich auf dem Dach in die Nähe des Ablageplatzes und bediente den Untendreherkran mit einer Fernbedienung. Plötzlich gerät die Palette ins Pendeln. Severin L. versucht noch, die Palette mit der freien Hand zu stabilisieren. Dabei verliert er das Gleichgewicht und stürzt.
Der Sturz hätte glimpflich ablaufen können. Doch genau an dieser Stelle war zuvor die Dachdeckerschutzwand samt Spenglergang entfernt worden. Der Grund: Der Untendreherkran war zu nah am Gerüst aufgestellt worden. So stürzt Severin ungebremst über den Dachrand fünf Meter in die Tiefe.
Er erleidet einen Schädelbruch mit Schädelhirntrauma sowie weitere mittelschwere Verletzungen im Brust- und Rückenbereich. Die Rettungsflugwacht fliegt den Schwerverletzten sofort zum nächsten Kantonsspital, wo er auf die Intensivstation kommt. Es folgt ein lang dauernder Heilungsprozess.
Analyse der Fehlerkette
Bei der Analyse des Unfallhergangs zeigt sich, dass mehrere Verstösse gegen die lebenswichtigen Regeln zu dem Unfall von Severin L. geführt haben.
Der fehlende Seitenschutz
Genau an der Stelle, an der Severin L. das Gleichgewicht verliert, fehlt der Seitenschutz des Spenglergangs. Die Ermittlungen ergeben, dass die Dachdeckerschutzwand samt Spenglergang teilweise entfernt wurde, weil der Untendreherkran zu nah am Gerüst steht.
In dieser Situation hätten alle Beteiligten STOPP sagen müssen. Wegen der Lücke im Seitenschutz hätte sich Severin L. gar nicht auf das Dach begeben dürfen.
Die pendelnde Palette
Severin L. steht auf dem steilen Dach (40 Grad Neigung). In der einen Hand hält er die Fernbedienung für den Kran. Mit der anderen Hand versucht er, die Palette zu stabilisieren, die beim Transport der Ziegel ins Pendeln geraten ist. Dabei verliert er das Gleichgewicht.
Der fehlende Ausweis
Am Anfang des Unglücks steht eine Palette mit Ziegeln, die ins Pendeln geraten ist. Severin L. will die Palette mit einem Kran auf das Dach transportieren. Diese Arbeit dürfte er aber gar nicht ausführen, da er nicht im Besitz eines gültigen Kranführerausweises ist. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der Suva besitzt. Der hier eingesetzte Untendreherkran gehört zur Kategorie B.
Rechtliche Grundlagen
Verschiedene Verordnungen regeln die relevanten Punkte dieses Falles – insbesondere die Anforderungen an Schutzvorrichtungen gegen Absturz.
Bauarbeitenverordnung BauAV
- Planung von Bauarbeiten Art. 3
- Schutz vor Stürzen über den Dachrand Art. 41
- Gerüstgang am Dachrand (Spenglergang) Art. 58
- Dachdeckerschutzwand Art. 59
Kranverordnung KranVO
- Anforderungen an das Bedienungspersonal Art. 5
Verordnung über die Unfallverhütung VUV
- Vorübergehende Einstellung der Arbeit Art. 4