Tödlicher Arbeitsunfall: Sturz vom Betoniergerüst
Während sich zwei Bauarbeiter auf einem Betoniergerüst befinden, bricht ein beschädigtes Gerüstbrett unter ihren Füssen. Beide stürzen ab. Wären die lebenswichtigen Regeln eingehalten worden, wäre der Unfall nicht passiert. Nutzen Sie dieses Fallbeispiel für die Unfallprävention.
Inhalt
Kurz und bündig
Beim Bau eines Mehrfamilienhauses soll eine Wand betoniert werden. Bei der Arbeit auf einem Betoniergerüst bricht ein beschädigtes Gerüstbrett unter dem Gewicht von zwei Bauarbeitern durch. Beide Männer stürzen fast drei Meter in die Tiefe, einer stirbt noch auf der Unfallstelle, der zweite erleidet schwere Verletzungen.
Bereits bei der Montage war die Beschädigung des Bretts aufgefallen, dennoch wurde es verlegt. Ausserdem wies das Betongerüst noch weitere Sicherheitsmängel wie den fehlenden Seitenschutz auf. Gemäss Vorschriften muss ab einer Absturzhöhe von zwei Metern ein dreiteiliger Seitenschutz eingesetzt werden.
Wären hier die lebenswichtigen Regeln eingehalten worden, hätte der Unfall verhindert werden können.
Bauarbeiter stürzen in die Tiefe
Zwei Bauarbeiter haben den Auftrag, beim Bau eines Mehrfamilienhauses eine Wand zu betonieren. Dazu arbeiten sie auf einem Betoniergerüst (Konsolgerüst) 2,75 Meter über Boden. Das Gerüst besteht aus zwei Brettern, die an der Wandschalung befestigt sind.
Während der Arbeit bricht plötzlich eines der Gerüstbretter unter dem Gewicht der Männer. Beide stürzen in die Tiefe. Beim Aufprall auf den Betonboden erleidet einer der Bauarbeiter so schwere Kopfverletzungen, dass er noch auf der Unfallstelle stirbt. Der zweite überlebt den Sturz schwer verletzt.
Analyse der Fehlerkette
Eine genauere Analyse des Falls hat gezeigt, dass der Arbeitsunfall leicht vermeidbar gewesen wäre. Ausserdem wurden in diesem Fall zusätzliche Sicherheitsmängel aufdeckt.
Schäden festgestellt, aber nicht reagiert
Bereits beim Montieren des Gerüstbelags hatte der Vorarbeiter bemerkt, dass bei einem der Bretter eine grosse Aussparung weggesägt worden war. Das Brett war an dieser Stelle weniger als halb so breit wie im Originalzustand. So konnte das Holz der Belastung unmöglich standhalten.
Trotz des offensichtlichen Mangels begannen die Arbeiten auf dem Betoniergerüst. Ein fataler Fehler, den ein Bauarbeiter mit dem Leben bezahlte. Es hätte nur wenige Minuten gekostet, das Brett auszuwechseln.
Weitere Sicherheitsmängel
Bei der Fallanalyse zeigte sich, dass das Betoniergerüst noch weitere grobe Sicherheitsmängel aufwies. So war die Wandschalung nicht mit systemkompatiblen Richtstützen, sondern nur mit Deckenspriessen gehalten.
Das Betongerüst wies keinen Seitenschutz auf. Das ist ein klarer Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften. Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern muss ein dreiteiliger Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) angebracht sein, und zwar sowohl an der Rück- als auch an den Stirnseiten sowie an der Gegenseite. Damit lassen sich ähnliche Unfälle verhindern.
So verhindern Sie ähnliche Unfälle
Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Mitarbeitende sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Arbeitgeber und Vorgesetzte
- Wenn Sie Sicherheitsmängel feststellen, sagen Sie STOPP. Stellen Sie die Arbeiten unverzüglich ein und lassen Sie die Mängel beheben.
- Installieren Sie an Betoniergerüsten ab einer Absturzhöhe von zwei Metern an der Rück-, Stirn-, aber auch an der Gegenseite immer einen dreiteiligen Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett).
- Prüfen Sie das Gerüstmaterial laufend und halten Sie es instand. Entsorgen Sie defektes Material.
- Instruieren Sie Mitarbeitende über die Sicherheitshinweise und Vorschriften im Umgang mit Gerüsten. Informieren Sie sie auch darüber, dass sie bei Sicherheitsmängeln die Arbeit stoppen sollen.
- Kontrollieren Sie das Einhalten der Vorschriften und setzen Sie die Vorschriften durch.
Mitarbeitende
- Halten Sie sich an die Sicherheitsvorschriften und die Weisungen Ihrer Vorgesetzten.
- Betreten Sie nie unsichere Gerüste. Beheben Sie zuerst die Mängel oder melden Sie diese Ihren Vorgesetzten. Warnen Sie Ihre Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen.
- Kontrollieren Sie vor Beginn der Arbeit die Gerüste visuell auf Sicherheitsmängel (Gerüstbeläge, Seitenschutz usw.).
- Wenn Sie Mängel feststellen, sagen Sie STOPP und stellen die Arbeit ein. Arbeiten Sie erst dann weiter, wenn die Mängel behoben sind.
- Verwenden Sie nur unbeschädigte Bestandteile für den Gerüstbau.
- Arbeiten Sie ab einer Absturzhöhe von 2 Metern nie ohne Seitenschutz.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich. Die Bauarbeitenverordnung BauAV und die Verordnung für Unfallverhütung VUV regeln verschiedene für diesen Fall relevante Punkte – insbesondere für Arbeiten auf Gerüsten.
Bauarbeitenverordnung BauAV
- Sichtkontrolle und Unterhalt Art. 61
- Trag- und Widerstandsfähigkeit Art. 47
- Verwendung des Seitenschutzes Art. 23
Verordnung über die Unfallverhütung VUV
- Belastbarkeit von Arbeitsmitteln Art. 25