Unfallbeispiel: Maler stürzt vom Dach in den Tod
Für Dacharbeiten nutzen zwei Maler die Schneestopper auf dem Dach, um ihre Dachleiter zu befestigen. Diese können jedoch das Gewicht nicht tragen. Die Leiter gerät ins Rutschen und ein Maler stürzt vom Dach. Wären die lebenswichtigen Regeln eingehalten worden, wäre der Unfall so nicht passiert.
Inhalt
Kurz und bündig
Der Chef und der Lernende eines Malerbetriebs arbeiten auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Sie sind mit der Instandhaltung an den Lukarnen (Dachfenstern) beschäftigt.
Um an die Lukarnen zu kommen, benützen Sie eine selbstgebaute Dachleiter, die sie an den Schneestoppern des Hauses einhängen. Die Schneestopper halten dem Gewicht allerdings nicht stand.
Die Leiter rutscht ab und mit ihr der Malermeister, der rund zehn Meter in die Tiefe stürzt. Fatalerweise hatte er zuvor auf jegliche Absturzsicherung verzichtet. Bei der Analyse zeigt sich, dass gleich drei lebenswichtige Regeln verletzt wurden:
- Wir verzichten auf Improvisationen.
- Wir verwenden für Arbeiten in der Höhe in der Regel ein Gerüst.
- Wir sichern Absturzkanten.
Ein Unfall mit Todesfolge
Ein Malerbetrieb erhält den Auftrag, bei einem Mehrfamilienhaus auf dem Dach Instandhaltungsarbeiten an den Lukarnen (Dachfenstern) auszuführen.
Der Chef und ein Lernender führen den Auftrag aus. Um die Aussenverkleidungen der Lukarnen streichen zu können, benützen sie eine selbstgebaute Dachleiter aus Dachlatten. Diese legen sie auf die Ziegel und hängen sie an den Schneestoppern auf dem Dach ein.
Bei der letzten Lukarne geschieht das Unglück. Die Schneestopper können dem Gewicht von der Leiter und der darauf stehenden Person nicht standhalten. Die Dachleiter rutscht ab und der darauf arbeitende Chef stürzt über die Dachkante rund zehn Meter in die Tiefe. Beim Aufprall auf den Rasenvorplatz erleidet er tödliche Verletzungen.
Analyse der Fehlerkette
Bei genauerer Betrachtung wird klar, dass mehrere Ursachen zu dem Arbeitsunfall geführt haben.
So hatten die Schneestopper dem Gewicht von Leiter und Person nicht standgehalten. Die Dachleiter hätte also nicht dort befestigt werden dürfen. Es ist allgemein fraglich, ob die selbstgebaute Leiter aus Dachlatten für die Arbeit überhaupt geeignet gewesen ist.
Sowohl die Leiter als auch die Schneestopper alleine hätten nicht zu einem tödlichen Unfall führen müssen. Wäre wie vorgeschrieben eine Absturzsicherung für Dacharbeiten (Gerüst oder Dachfangwand) installiert oder wären die Maler angeseilt gewesen, wäre der Malermeister nicht abgestürzt.
So verhindern Sie ähnliche Unfälle
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorgesetzte sind für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Doch auch Arbeitnehmende stehen in der Pflicht. Sie müssen sich an Weisungen und Regeln halten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Planen Sie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen schon in der Offertphase. Klären Sie ab, welche Sicherheitsmassnahmen nötig sind. Stellen Sie bei jedem Auftrag sicher, dass die notwendigen Schutzeinrichtungen bereitgestellt werden. Informieren Sie die Mitarbeitenden über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen.
- Bevor die Arbeiten ausgeführt werden, kontrollieren Sie, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden und richtig montiert sind. Kontrollieren Sie auch, ob Ihre Mitarbeitenden die Sicherheitsmassnahmen einhalten.
- Sind keine oder mangelhafte Schutzeinrichtungen vorhanden, sagen Sie STOPP und stellen Sie die Arbeiten ein. Die Arbeit darf erst dann fortgesetzt werden, wenn die Gefahr beseitigt ist.
- Für Arbeiten in der Höhe gelten besondere Vorschriften. Absturzkanten müssen bereits ab einer Absturzhöhe von zwei Metern gesichert werden. Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, wie sie sich sichern können.
- Verwenden Sie keine improvisierten Arbeitsmittel. Sichern Sie Dachleitern mit geeigneten Mitteln wie zum Beispiel Sicherheitsdachhaken gemäss EN 517.
Mitarbeitende
- Informieren Sie sich selbst über die Gefahren am Arbeitsplatz und verlangen Sie vom Arbeitgeber eine Instruktion. Fragen Sie nach, wenn Sie sich unsicher fühlen oder die Instruktion nicht verstanden haben.
- Befolgen Sie die Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers und halten Sie die geltenden Regeln am Arbeitsplatz ein. Kontrollieren Sie die Schutzeinrichtungen vor Arbeitsbeginn und melden Sie Mängel dem Vorgesetzten.
- Sind die notwendigen Schutzeinrichtungen nicht vorhanden, sagen Sie Stopp, führen Sie keine Arbeiten aus. Fordern Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, dass die Schutzeinrichtung angebracht werden.
Downloads und Bestellungen
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung für Unfallverhütung VUV und die Bauarbeitenverordnung BauAV regeln verschiedene für diesen Fall relevante Punkte – insbesondere für Arbeiten auf Dächern.
Verordnung für Unfallverhütung VUV
- Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen Art. 3 Abs. 1
- Persönliche Schutzausrüstungen Art. 5
- Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Art. 8
- Arbeitsmittel Art. 24
Bauarbeitenverordnung BauAV
- Planung von Bauarbeiten Art. 3 Abs. 1
- Anforderungen an Leitern Art. 20, Abs. 2
- Andere Absturzsicherungen Art. 29
- Massnahmen an Dachrändern Art. 41
- Dachfangwand bei Arbeiten auf bestehenden Dächern Art. 42