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Häufige Fragen und Antworten sowie Tipps zum Leiterkauf

Auf Baustellen, in Handwerksbetrieben, Logistikunternehmen, Reinigungsfirmen, in der Industrie, aber auch bei Ihnen daheim in Haus und Garten geht's nicht ohne Leitern. In den FAQ Leitern finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Leitern und Tritte, Profi-Tipps für Ihre Sicherheit und Informationen für Ihren nächsten Leiterkauf.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Wenn Sie auf Baustellen oder in Ihrem Betrieb Leitern brauchen, informieren Sie sich am besten, welche Leitern sich für Ihre Bedürfnisse eignen, was bezüglich Sicherheit gilt und worauf Sie beim Leiterkauf achten sollten. 

      In den FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Zum Beispiel: 

      • Welche Leiter brauche ich für welche Arbeitshöhe?
      • Welche Leiter eignet sich für welche Tätigkeit?
      • Was beachte ich beim Nutzen von Tritten?
      • Sind Sprossenleitern oder Bockleitern noch erlaubt?
      • Ab welcher Höhe brauche ich auf der Leiter eine Absturzsicherung oder benutze ich besser ein alternatives Arbeitsmittel?

      FAQ Leitern – Fragen und Antworten zum sicheren Einsatz von Leitern

      Allgemein

      Ja, das Arbeiten auf tragbaren Leitern ist erlaubt. Berücksichtigen Sie dabei jedoch Folgendes: 

      • Treffen Sie ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Absturzsicherungen
      • Zudem dürfen Arbeiten auf tragbaren Leitern nur von kurzer Dauer sein. Kurze Dauer bedeutet zum Beispiel das Ablesen einer Anzeige, das Öffnen eines Ventils oder das Wechseln eines Leuchtmittels. Siehe auch Merkblatt «Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten».
      • Setzen Sie, wenn möglich, lieber folgende alternativen Arbeitsmittel ein: Rollgerüst, Hubarbeitsbühne und mobile Podestleiter.

      Sprossenleitern entsprechen grundsätzlich nicht mehr dem Stand der Technik, sind aber nicht verboten. 

      Empfehlung: Achten Sie beim Kauf Ihrer nächsten Leiter unbedingt auf die Sicherheit. Eine tragbare Leiter mit Stufen ist sicherer und daher besser geeignet als eine Sprossenleiter. Warum? Die Stufen von tragbaren Stufenleitern haben mindestens eine Tritttiefe von 80 mm und sind dadurch sicherer als Sprossenleitern. Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt «Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten». 

      Ja, grundsätzlich gelten alle Vorschriften in der Bauarbeitenverordnung für sämtliche Arbeiten an einem Bauwerk, also auch in Industriebetrieben. 

      Deshalb wurden relevante Artikel der Bauarbeitenverordnung in die Publikationen der Suva integriert. Diese anerkannten Regeln gelten für sämtliche Branchen.

      Hinweis: Wenn beispielsweise eine Leiter benötigt wird, um an einer grossen Maschine Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, gelten die Regeln des Merkblatts «Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten».

      Serienarbeiten dauern oft länger, zum Beispiel Rauchmelder testen. Deshalb müssen Sie bei Serienarbeiten anstelle von Leitern alternative Arbeitsmittel wie Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen, mobile Podestleitern oder Teleskopwerkzeuge verwenden. 

      Für einzelne Stellen, bei denen Sie keine alternativen Arbeitsmittel verwenden können, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Möglicherweise ist in so einem Fall zum Beispiel eine Leiter mit Absturzsicherung einsetzbar. 

      Leichte Plattformleitern sind sicherer als Stufen-Stehleitern mit Plattform, weil ...

      • sie eine grössere Plattform haben.
      • Handläufe für den sicheren Griff vorhanden sind.
      • sie eine grössere Standfestigkeit haben.

      Wichtig: Die leichte Plattformleiter muss gemäss Norm SN EN 131 für beruflichen Gebrauch klassifiziert sein. Mit den Handläufen und der dreiseitigen Umwehrung haben Sie einen sicheren Stand auf der Plattform. 

      Eine konventionelle Stufen-Stehleiter (nicht für beruflichen Gebrauch klassifiziert) gilt daher nicht als sicheres Arbeitsmittel.

       

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      Stufenstehleiter mit Plattform

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      Leichte Plattformleiter mit Handläufen und dreiseitiger Umwehrung

      Weitere Informationen zur leichten Plattformleiter finden Sie hier.

      Bei Kontrollen, Instandhaltungen und Instandsetzungen beachten Sie bitte die Herstellerangaben. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt: 

      • Sichtkontrolle vor jeder Nutzung 
      • systematische Kontrolle einmal pro Jahr 

      Wichtig: Ob Betriebe die Kontrollen extern durchführen lassen oder intern vornehmen, hängt vom Fachwissen der Mitarbeitenden ab, die den Zustand der Leitern beurteilen.

      Schadhafte Leitern sind nach Angaben des Herstellers zu reparieren. Der Hersteller bestimmt, welche Fachperson die Reparatur durchführen darf. Achten Sie unbedingt darauf, keine defekten Leitern zu verwenden.

      Ob ein Betrieb die Reparatur von Leitern extern vergibt oder intern durchführt, hängt vom Fachwissen der Mitarbeitenden ab, die die Reparatur an der Leiter nach Herstellerangaben durchführen.

      Tritte

      Weil die oberste Stufe von Tritten eine ausreichend grosse Fläche hat, darf sie betreten werden, denn sie bietet beim Arbeiten einen sicheren Stand. Zudem werden Tritte nur bei geringen Arbeitshöhen bis maximal 1 m eingesetzt.

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      Arbeiten auf dem Tritt mit Haltevorrichtung

      Tritte müssen mindestens den Anforderungen der Norm SN EN 14183 entsprechen und so gekennzeichnet sein. Zudem haben Tritte eine grosse obere Fläche und sind maximal 1 m hoch. 

      Kleine Bockleitern sind nach Norm SN EN 131 hergestellt. Sie haben mehrere Sprossen. Die oberen zwei dürfen nicht betreten werden. Dies ist in Art. 20 der BauAV geregelt.

      Stehleitern

      Leichte Plattformleitern gelten als sichere Arbeitsmittel, weil ...

      • ihre grosse Plattform für die Arbeitenden einen sicheren Stand bietet. 
      • die Handläufe beim Auf- und Abstieg sicheren Halt geben. 
      • durch die breiten Stufen ein sicheres Auf- und Absteigen gewährleistet ist. 
      • sie robuster und breiter sind und deshalb stabiler stehen als herkömmliche Leitern.

      Weitere Informationen zur leichten Plattformleiter finden Sie hier.

      Das Arbeiten auf der Plattform bietet mehr Sicherheit als das Arbeiten auf den Stufen. Weil die Stufen von leichten Plattformleitern jedoch mindestens eine Tritttiefe von 80 mm aufweisen, gelten auch die Stufen als sicherer Arbeitsplatz.

      Im Merkblatt «Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten» sind die Abmessungen und Eigenschaften leichter Plattformleitern definiert. Dies sind zusätzliche Vorgaben zur Norm SN EN 131-1 bis -3. 

      Weitere Details über leichte Plattformleitern:

      • Plattform mindestens 360 mm × 360 mm, mit Höhe ≤ 2 m 
      • Stufentiefe 80 mm 
      • dreiseitige Umwehrung aus Handläufen und Verbindungsteilen, die die Plattform um ca. 1 m überragt 
      • zwei starre, klappbare Handläufe, die an beiden Holmen befestigt sind und spätestens ab der fünften Stufe beginnen

      Leichte Plattformleitern gelten als geeignetes und sicheres Arbeitsmittel für Einsatzhöhen ≤ 2 m.

      Nein, das Arbeiten auf herkömmlichen Bockleitern ist nicht verboten. Verwenden Sie jedoch, wenn möglich, sicherere Alternativen zu konventionellen Bockleiten. Zum Beispiel Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen, mobile Podestleitern, leichte Plattformleitern und Tritte.

      Empfehlung: Wenn Sie neue Bockleitern kaufen, wählen Sie welche mit Stufen (mind. 80 mm tief). Die bessere Wahl sind jedoch leichte Plattformleitern.

      Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie in Spreizstellung auf Bockleitern arbeiten: 

      • Sie besteigen nicht die obersten zwei Stufen. 
      • Es wirken keine horizontalen Kräfte auf die Bockleiter. 
      • Ihr sicherer Halt ist gewährleistet. 

      Empfehlung: Bevorzugen Sie Stufen gegenüber Sprossen.

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      Auf einer Blockleiter in Spreizstellung arbeiten

      Mobile Podestleitern haben Rollen, damit Sie sie trotz ihres Gewichts verschieben können, denn sie lassen sich von einer Person nicht einfach so tragen. Im Hinblick auf Sicherheit eignen sich mobile Podestleitern besser als tragbare Leitern.

      Die leichte Plattformleiter ist eine lohnende Investition in die Sicherheit.

      Arbeiten mit der mobilen Podestleiter

      Mobile Podestleitern müssen die erforderlichen Lasten gemäss Norm SN EN 131-7 aufnehmen. Je nach Höhe und Breite der Leiter ist aufgrund der Belastung eine Schrägabstützung notwendig. Lesen Sie dazu die Herstellerangaben.

      Anstellleitern

      Betoniergerüste und Betonierbühnen werden gemäss Kapitel 4. der BauAV Art. 56 nicht als Arbeitsgerüste angesehen, sondern als sonstige Arbeitsmittel. Deshalb sind Anstellleitern als Zugangsmittel erlaubt. 

      Wichtig: Setzen Sie Anstellleitern bestimmungsgemäss ein und sichern Sie sie gegen Drehen, Kippen und Wegrutschen.

      Nein, verboten sind Anstellleitern nicht. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch, wenn möglich, besser geeignete Arbeitsmittel als Anstellleitern zu verwenden.

      Wenn die Anstellleiter als Zugangsmittel nur selten oder kurze Zeit benutzt wird: z. B. Zugang auf Baustellen und in der Industrie, spricht nichts gegen ihren Einsatz.

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