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Meldepflichtige Bauarbeiten

Viele Bauarbeiten sind meldepflichtig. Melden Sie uns Ihre Baustellen online. Hier erfahren Sie, wie einfach das funktioniert und welche Dokumente Sie mit der Meldung einreichen müssen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Ziel ist, die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden auf der Baustelle zu gewährleisten. Asbestsanierungen, Maschineller Rückbau, Untertagarbeiten oder Gesteinsabbau, all diese Bauarbeiten sind meldepflichtig und müssen der Suva spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden.

      Die Meldung mit allen erforderlichen Dokumenten erfolgt online. Das funktioniert einfach und bietet den Sanierungs- und Bauunternehmen viele Vorteile.

      Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden

      Asbestsanierungen sind meldepflichtig. Sie dürfen aber nur von Unternehmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind. Melden Sie uns Ihre Sanierungs-Baustellen online im Kundenportal mySuva.

      Um niemanden zu gefährden, dürfen Sie solche Asbestsanierungen in der Schweiz nur ausführen, wenn Ihre Firma von der Suva anerkannt ist.

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      Rückbau asbesthaltiger Gebäude mit Bagger

      Gemäss EKAS-Richtlinie 6503 «Asbest» müssen asbesthaltige Materialien vor Beginn der Rückbauarbeiten entfernt werden. Allerdings kann es in gewissen Fällen sinnvoll sein, für den Rückbau einen Hydraulikbagger einzusetzen. Dabei müssen besondere risikoangepasste Arbeitsmethoden eingesetzt werden. Solche Rückbauarbeiten sind meldepflichtig.

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      Meldung von Untertagarbeiten

      Untertagearbeiten sind mit Risiken für die Mitarbeitenden vor Ort verbunden. Um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, besteht hier eine Meldepflicht. Reichen Sie die Meldung mit allen nötigen Dokumenten einfach und bequem online ein.

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      Gesteinsabbau im Freien

      Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden auf der Baustelle zu gewährleisten, besteht eine Meldepflicht für Gesteinsabbau. Die Meldung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Suva einzureichen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Kontroll- und Unterhaltsarbeiten.

      Für den Gesteinsabbau im Freien gilt die Meldepflicht ab einem Volumen von über 5000 Kubikmetern pro Abbaustelle.

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      Das sind Ihre Vorteile:

      • chronologische Übersicht Ihrer Meldungen an die Suva
      • angefangene Meldung unterbrechen und später fortzusetzen
      • bestehende Meldung kopieren und weiterverwenden
      • fehlende Informationen wie Angaben zur leitenden Person auf der Baustelle, projektrelevante Unterlagen usw. später ergänzen
      • eingereichte Meldungen nachträglich annullieren
       

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