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Meldung von Gesteinsabbau im Freien

Der Abbau von Gestein, Kies und Sand, z.B. aus Steinbrüchen, birgt einige Gefahren, die im Voraus beachtet werden müssen. Der Abbau ab 5000 m3 ist meldepflichtig. Nutzen Sie dazu unser Meldeformular. Bitte reichen Sie uns dieses 14 Tage vor der Ausführung ein.

Gesteinsabbau melden

Inhalt

      Kurz und bündig

      Beim Gesteinsabbau im Freien (z.B. in Steinbrüchen) wird Gestein aus dem Gebirgsverband gelöst. Dies geschieht in der Regel durch Sprengen, Sägen, Keilen, Fräsen oder Rippern. Für die Mitarbeitenden vor Ort birgt der Abbau einige Gefahren. Um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, besteht hier eine rechtliche Meldepflicht (ab 5000 m3) mindestens 14 Tage vor der Ausführung. Nutzen Sie dazu unser Meldeformular und legen Sie die diese Dokumente bei:

      Nutzen Sie dazu unser Meldeformular und legen Sie die diese Dokumente bei:

      • Abbaukonzept
      • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

      Was ist meldepflichtig?

      Gesteinsabbau im Freien von mehr als 5000 m3 pro Abbaustelle (gemäss BauAV Art. 102).

      Wie melde ich Abbauarbeiten von Gestein?

      Melden Sie uns Gesteinsabbau im Freien spätestens 14 Tage vorher. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular.

      Gesteinsabbau melden

      Welche Dokumente sind beizulegen?

      Wenn Sie die Meldung zeitlich weit im Voraus bei der Suva einreichen, haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente mit der Suva zu besprechen.

      Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten muss ein Abbaukonzept vorliegen, das die für den Gesteinsabbau erforderlichen Informationen enthält, z. B. die Lagerungs- und Schichtverhältnisse, die Standsicherheit des Materials und maximale Böschungsneigungen.

      Darüber hinaus ist ein spezifisches Sicherheits- und Gesundheitskonzept für die geplanten Abbauarbeiten erforderlich.

      Für die Vervollständigung der Meldung legen Sie bitte folgende Dokumente bei:

      • Abbaukonzept
      • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

      Wie geht es weiter?

      Die zuständige Mitarbeiterin  bzw. der zuständige Mitarbeiter der Suva kontaktiert Sie bei Bedarf. Die Suva gibt keine formelle Stellungnahme zu den eingereichten Dokumenten ab.

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      • chronologische Übersicht Ihrer Meldungen an die Suva
      • angefangene Meldung unterbrechen und später fortzusetzen
      • bestehende Meldung kopieren und weiterverwenden
      • fehlende Informationen wie Angaben zur leitenden Person auf der Baustelle, projektrelevante Unterlagen usw. später ergänzen
      • eingereichte Meldungen nachträglich annullieren
       

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