Inhalt
Die Meldung muss gemäss BauAV, Art. 102 mindestens 14 Tage vor Ausführung der Arbeiten erfolgen. Terminverschiebungen können Sie nachträglich in der Meldung anpassen.
Zur Bestätigung, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen, laden Sie bitte den Abbauplan gem. BauAV Art. 103 hoch.