Solaranlagen sicher montieren und instand halten
Der Boom der erneuerbaren Energien führt dazu, dass auf Dächern immer häufiger Solaranlagen montiert werden. Für solche Arbeiten ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von Asbest. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Schutzmassnahmen.
Inhalt
Kurz und bündig
Photovoltaik wird immer beliebter. Dadurch erhöht sich die Zahl der Berufsleute, die auf Dächern arbeiten. Was Sie beachten sollten:
- Solaranlagen werden häufig in grosser Höhe montiert und instand gehalten. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Abstürzen.
- Mit Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen und sicheren Zugängen lassen sich solche Unfälle vermeiden.
- Bereits beim Aufnehmen der Masse (AVOR) sind die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen.
- Grundsätzlich ist dabei ein Kollektivschutz einem Individualschutz vorzuziehen.
Ein zusätzliches Risiko sind Dächer mit Wellplatten aus Faserzement. Diese sind in der Regel nicht durchbruchsicher, ausserdem besteht bei älteren Gebäuden das Risiko von asbesthaltigen Materialien.
Solarprofis arbeiten sicher
In diesem Video erfahren Sie, was bei der Montage von Solarpanels beachtet werden muss und warum Anschlageinrichtungen schon bei der Montage offeriert und umgesetzt werden müssen.
Solardächer: Massnahmen zur Absturzsicherung ist Pflicht
Arbeiten auf Dächern sind gefährlich. Abstürze haben oft schwere Verletzungen oder bleibende Gesundheitsschäden zur Folge, manchmal enden sie sogar tödlich. Deshalb ist eine Absturzsicherung Vorschrift für alle Tätigkeiten auf dem Dach.
Das gilt auch für die Installation und Instandhaltung von Solaranlagen. Planen Sie deshalb für Solardächer Massnahmen zur Absturzsicherung bereits bei der Massaufnahme und Arbeitsvorbereitung ein und sorgen Sie für deren Umsetzung.
Berücksichtigen Sie bei den Arbeiten folgende Punkte:
- Die Planung der Absturzsicherung (Geländer oder Anschlageinrichtung) muss in die Planung der Solaranlage integriert sein.
- Lassen Sie Anschlageinrichtungen von spezialisierten Fachleuten planen.
- Ziehen Sie Kollektivschutz wie Geländer oder Fassadengerüste auch bei Instandhaltungsarbeiten dem Individualschutz (Anseilschutz) vor.
Typische Beispiele von Absturzsicherungen und Zugängen
Der Treppenturm garantiert einen sicheren Zugang zum Dach.
Bei einer einseitigen Dachbelegung ist die zusätzliche Sicherung im First Pflicht.
Umlaufender, temporärer Seitenschutz auf einem Flachdach.
Spenglergang mit Dachdeckerschutzwand bei einer Dachneigung ab 30°.
Die Dachfangwand schützt gegen Absturz.
Sichere Montage dank Dachfangwand und giebelseitigem Seitenschutz. Hier braucht es keine Firstsicherung, weil das ganze Dach umlaufend gegen Absturz abgesichert ist.
Im Hintergrund ein giebelseitiger Seitenschutz.
Flachdach mit permanentem Seitenschutz am Dachrand sowie umlaufend an den Oblichtern als Kollektivschutzmassnahme. Zugang erfolgt mittels einer ortsfesten Leiter. Personen dürfen sich ohne zusätzliche Absturzsicherung frei auf dem Dach bewegen.
Seitenschutz ohne Dachhautdurchdringung – temporär und permanent einsetzbar. Für Montage oder Instandhaltung geeignet.
Sicherer Zugang zum Dach dank gebäudeinternem Treppenaufgang, zusätzlich mit Seitenschutz versehen.
Oblicht gesichert mit permanentem, dauerhaften Kollektivschutz (Gitterrost). Dieser muss bereits vor der Montage der Solaranlage montiert sein.
Sicherer Zugang zum Dach mit ortsfester Leiter und Rückenschutzkorb
Zugang aufs Dach via Dachfenster, gesichert durch einen Anschlagpunkt.
Gesichert an temporärer Lifeline im Firstbereich.
Zugang via ortsfester Leiter auf ein Solardach.
Unfallbeispiel
Vorsicht bei Wellplatten aus Faserzement
Solaranlagen werden oft nachträglich auf bestehende Dächer montiert. Viele Dächer von älteren Gebäuden haben Wellplatten aus Faserzement. Beachten Sie, dass diese Dächer nicht durchbruchsicher sind. Bei Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, müssen Sie ausserdem mit Asbest im Faserzement rechnen. Wir empfehlen, vor der Montage einer Solaranlage asbesthaltiges Bedachungsmaterial vollständig zu ersetzen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Asbest.
Dächer mit Wellplatten aus Faserzement sind nicht durchbruchsicher. Sie dürfen nur über sichere Verkehrswege wie zum Beispiel Dachleitern betreten werden.
Rechtliche Grundlagen
Nachfolgend sind die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für das Arbeiten auf Dächern aufgeführt.
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Art. 82
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Allgemeines
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
- Kap. 3
Arbeiten auf Dächern
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Art. 3
Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen - Art. 17
Dächer - Art. 21
Abschrankungen und Geländer - Art. 32a
Verwendung von Arbeitsmitteln - Art. 32b
Instandhaltung von Arbeitsmitteln - Art. 37
Instandhaltung und Abfallbeseitigung
SIA-Normen
- SIA-Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
- SIA-Norm 118/222 Gerüste: Leistung und Lieferung
- SIA-Norm 232/1 Geneigte Dächer
- SIA-Norm 271 Abdichtungen von Hochbauten
Strafgesetzbuch (StGB)
- Art. 229
Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde
Obligationenrecht (OR)
Weitere Informationen
Informieren Sie sich beim Verein www.absturzrisiko.ch