Geländer: Auf die Geländerhöhe kommt es an
Treppe, Balkon, Baustelle, Betrieb und mehr: Wenn Sie für die Sicherheit beauftragt sind oder beispielsweise ein KMU führen, finden Sie hier alle nötigen Informationen über Geländer. Sie erfahren, wie Sie die Absturzsicherung umsetzen und welche Vorschriften einzuhalten sind. So sorgen Sie für Sicherheit.
Inhalt
Kurz und bündig
Wenn Geländer fehlen, können Personen – und natürlich auch Fahrzeuge oder Gegenstände – herunterfallen. Das kann schwerwiegende Folgen haben. Darum ist es wichtig, dass Sie Geländer anbringen und die entsprechenden Vorschriften beachten. Das gilt im Betrieb und darüber hinaus bis hin zum öffentlichen Grund. Bitte beachten Sie:
- Geländer schützen wirksam vor Absturz.
- Die Vorgaben für die Geländerhöhe sind auf Baustellen, bei Hochbauten, auf innerbetrieblichen Verkehrswegen, bei maschinellen Anlagen, auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Strassen und Strassenbrücken unterschiedlich.
- Es gibt mehrere Bestimmungen, die massgebend sind.
Geländerhöhe
Welche Normen gelten für die Geländerhöhe? Feststeht, dass Geländer und Abschrankungen das Abstürzen von Personen und Fahrzeugen oder das Herunterfallen von Gegenständen verhindern. Geländer sind so zu bemessen, dass sie den auftretenden Beanspruchungen standhalten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Geländerarten sowie die zugehörigen Anforderungen und Regelwerke.
Geländer auf Baustellen und bei Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken
Sichern Sie Absturzstellen auf Baustellen und bei Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken mit einem Seitenschutz.
Sorgen Sie dafür, dass beim Seitenschutz folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Bei Bauarbeiten und bei Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken ist ab einer Absturzhöhe von 2 Metern ein dreiteiliger Seitenschutz zu erstellen.
- Der dreiteilige Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett.
- Der Seitenschutz muss gemäss Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 22 Anforderungen an den Seitenschutz mindestens 100 Zentimeter hoch sein.
- Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm, zwischen Bordbrett und Zwischenholm und zwischen den Zwischenholmen darf nicht mehr als 47 Zentimeter betragen.
- Weitere Masse und Anforderungen an den Seitenschutz sind in der Norm SN EN 13374 definiert.
Geländer bei innerbetrieblichen Verkehrswegen
In Industrie- und Gewerbegebäuden sowie auf Werkhöfen ohne Publikumsverkehr gilt: Ab einer Absturzhöhe von einem Meter oder bei Treppen mit mehr als vier Stufen ist ein Geländer notwendig.
Geländerhöhe, Zwischenleisten, Fussleiste
Geländer müssen eine Höhe von mindestens 100 Zentimeter aufweisen und falls es die Sicherheit erfordert, mit mehreren Zwischenleisten (horizontal oder vertikal) versehen sein.
Zudem müssen Geländer durch eine mindestens 10 Zentimeter hohe Fussleiste (Bordleiste) ergänzt werden, wenn Gegenstände über den Boden abrollen oder abrutschen oder Personen ausrutschen können (z. B. bei Geländern im Freien). Dies entspricht der Verordnung 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Art. 12
Empfehlung für neue Geländer: 110 Zentimeter
Da für maschinelle Anlagen (siehe unten) eine Geländerhöhe von 110 Zentimetern vorgeschrieben ist, empfehlen wir, dass Sie alle neuen Geländer im industriellen und gewerblichen Bereich generell mit einer Geländerhöhe von 110 Zentimetern ausführen.
Laderampen
Die Verladekante an Verladerampen muss nicht speziell gesichert werden, auch wenn die Absturzhöhe mehr als 1 Meter beträgt.
Geländer bei Maschinen und Anlagen
Vorschriften zur Geländerhöhe gelten auch an Maschinen und Anlagen. Die Abbildung gibt Ihnen einen Überblick.
Setzen Sie folgende Vorschriften um, um für Sicherheit zu sorgen:
- Wenn die Absturzhöhe mehr als 50 Zentimeter beträgt, sind Arbeitspodeste und Zugänge zu Arbeitsplätzen an Maschinen und Anlagen mit festen Geländern zu sichern (gemäss der Norm SN EN ISO 14122-3).
- Das Geländer muss mindestens 110 Zentimeter hoch sein und mit mindestens einer Knieleiste einer Fussleiste (10 Zentimeter) oder einem gleichwertigen Schutz versehen sein.
- Bei einem Abstand von mehr als 18 Zentimetern zwischen Wand und einem begehbaren Podest, ist ebenfalls ein Geländer anzubringen.
- Bei einem Abstand zwischen 2 und 18 Zentimetern zwischen Wand und Podest braucht es lediglich eine Fussleiste.
Eine Ausnahme, auf die wir Sie hier gerne hinweisen, betrifft ältere Anlagen: Bei Anlagen mit einem Baujahr vor 2002 wird eine minimale Geländerhöhe von 100 Zentimetern toleriert.
Geländer bei Hochbauten
Fensterbrüstung, Balkonbrüstung, Brüstungen und Geländer aller Art: Auch bei Wohnhäusern, Sport-, Freizeit-, Schul- oder Verwaltungsgebäuden – das heisst bei allgemeinen Hochbauten – sind die Brüstungshöhe und die Geländerhöhe genau definiert.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, bei Hochbauten ab einer Absturzhöhe von einem Meter ein mindestens 100 Zentimeter hohes Geländer anzubringen. In speziellen Fällen muss das Geländer höher sein. In einzelnen Fällen muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein. Die Ausführung der Geländer ist in der Norm SIA 358 geregelt. In Bereichen, welche für Kinder zugänglich sind, müssen die Schutzelemente des Geländers bis auf eine Höhe von mind. 75 Zentimeter so ausgeführt sein, dass eine Kugel von 12 Zentimeter Durchmesser durch keine Öffnung zwischen den Schutzelementen durchgestossen werden kann. Weitere Informationen über diese Art der Geländer finden Sie bei der bfu:
Geländer bei öffentlichen Wegen, Plätzen, Strassen und Strassenbrücken
Auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Strassen und Strassenbrücken schützen Sie mit Geländern Fussgängerinnen, Fussgänger und leichten Zweiradverkehr gegen Absturz.
Wie hoch muss hier die Höhe der Geländer sein? Die Höhe variiert je nach Einsatzbereich. Für Geländer bei Wegen, Plätzen, Strassen und Strassenbrücken ist die Norm VSS 40568 massgebend.