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Arbeiten auf Dächern

Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Wichtig ist, dass Sie diese bereits bei der Arbeitsvorbereitung einplanen. Dabei haben kollektive Schutzmassnahmen immer Vorrang vor einer individuellen Sicherung. Hier finden Sie Informationen und Vorgaben für das Arbeiten auf Dächern.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Jedes Jahr stürzen in der Schweiz bei Dacharbeiten etwa 220 Personen ab. Die Folgen der Absturzunfälle sind meist viel schwerer als bei anderen Arbeitsunfällen. Von den 220 Verunfallten sterben drei Menschen, 15 erleiden bleibende Schäden.

      Diese Unfälle verursachen grosses Leid und hohe Kosten. Deshalb ist es wichtig, aus den Unfällen Lehren für die eigene Arbeit zu ziehen. Nutzen Sie typische Unfallbeispiele für die Schulung Ihrer Mitarbeitenden. So sensibilisieren Sie diese für die Gefahren.

      Es lohnt sich, bei Arbeiten auf dem Dach in die Prävention zu investieren. Werden lebenswichtige Regeln und alle notwendigen Schutzmassnahmen – auch bei kurzen Einsätzen – konsequent angewendet, lassen sich Absturzunfälle verhindern.

      1000 Berufsunfälle pro Jahr bei Arbeiten auf dem Dach

      Abstürze vom Dach enden besonders oft tragisch. Denn pro Jahr geschehen 220 Berufsunfälle durch Abstürze vom Dach, dargestellt durch einen Krankwagen. Davon sind 60 schwere Unfälle, dargestellt durch eine Frau mit verletztem Bein. 15 Unfälle führen zu einer IV-Rente, dargestellt am Beispiel eines Mannes in einem elektrischen Rollstuhl, und 3 Menschen sterben, dargestellt durch einen mit einem Tuch bedeckten Körper.   Quelle: SSUV, Berufsunfälle der Arbeitnehmenden der Schweiz (2010–2019)/schwere Unfälle = Unfälle mit mindestens 3 Monaten Arbeitsausfall
      Schwere Absturzunfälle vom Dach passieren meistens auf der Baustelle. Die Infografik zeigt einen Mann, der beim Ausbessern des Daches abrutscht. Eine Frau stürzt durchs das Dach, weil sie sich ungesichert am falschen Ort befindet. Bei 40 % der Unfälle rutschen Personen aus, bei 30 % brechen sie ein.   Quelle: SSUV, Berufsunfälle der Arbeitnehmenden der Schweiz (2010–2019)/schwere Unfälle = Unfälle mit mindestens 3 Monaten Arbeitsausfall
      Schulen Sie die 9 lebenswichtigen Regeln, z.B. gesicherte Dachöffnungen. Die Infografik zeigt einen Mann, der neben einer ungesicherten Dachöffnung arbeitet und so einen Unfall riskiert. Deshalb:  1. Mitarbeitende vor Ort regelmässig instruieren  2. Regel verletzt? STOPP, Arbeit einstellen!  3. Gefahr beheben und erst dann weiterarbeiten  Quelle: Suva

      Arbeiten auf Dächern: Darauf sollten Sie achten

      Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Seien Sie sich dabei bewusst, dass Dächer und Fassaden sehr anspruchsvolle Arbeitsorte sind. Instruieren Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden regelmässig darin, wie sie sich gegen Absturz sichern können.

      Der Instruktionsinhalt und die notwendigen Schutzmassnahmen finden Sie in den lebenswichtigen Regeln:

      Nutzen Sie die Unterlagen und das dazugehörige Material für die Instruktion Ihrer Mitarbeitenden. So verhindern Sie schwere Unfälle.

      Achtung: nicht durchbruchsichere Dachflächen

      Die Suva fordert Planende und Unternehmungen dringend auf, nur noch dauerhaft durchbruchsichere Dachflächen zu planen und zu erstellen. Nicht durchbruchsichere Dächer und Teile davon stellen eine grosse Gefahr dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen.

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      Rechtliche Grundlagen

      In den folgenden gesetzlichen Grundlagen sind die notwendigen Schutzmassnahmen für das Arbeiten auf Dächern definiert:

      • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 17
      • Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 27, 28, 41 bis 46
      • Gesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 82
      • Obligationenrecht (OR) Art. 58, Werkeigentümerhaftung
      • Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
      • Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)
      • EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (EU/2016/425)
      • Harmonisierte Europäische Norm (z. B. EN 795, EN 517)
      • Europäische Technische Bewertung (ETB) oder Zulassung

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