Ionisierende Strahlung: Risiken und Schutzmassnahmen
Ionisierende Strahlung entsteht durch Röntgenanlagen oder radioaktive Quellen in diversen Anwendungsgebieten der Industrie, Medizin oder Forschung. Diese Arbeiten bergen gesundheitliche Risiken. Informieren Sie sich hier über die Bewilligungspflicht sowie die nötigen Schutzmassnahmen für betroffene Betriebe.
Inhalt
Kurz und bündig
Ionisierende Strahlung kann in Form von Röntgenstrahlung oder Strahlung aus radioaktiven Zerfällen vorkommen. Bei fehlendem Schutz kann sie zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen.
Beachten Sie deshalb folgende Punkte:
- Anwendungen mit ionisierender Strahlung erfordern Schutzmassnahmen.
- Für den Umgang mit ionisierender Strahlung brauchen Sie eine entsprechende Bewilligung; dies auch dann, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden in einem anderen Betrieb als beruflich strahlenexponierte Personen einsetzen.
- Stellen Sie sicher, dass die beruflich strahlenexponierten Personen im Strahlenschutz ausgebildet und über die zu erwartende Strahlendosis aufgeklärt werden.
Auf der online Plattform «Radiation Portal Switzerland»
Ausbildung im Strahlenschutz
Wenn Ihre Mitarbeitenden mit ionisierenden Strahlen arbeiten, müssen sie gemäss ihrer Verantwortung und Tätigkeit im Strahlenschutz aus- und fortgebildet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Strahlenschutzverordnung Art. 172
Zurzeit bieten die Suva
Hier geht's zu den Strahlenschutzkursen der Suva
Beruflich strahlenexponierte Personen - Dosimetrie
Wenn Sie Personen beschäftigen, die Strahlungen ausgesetzt sind, muss die externe Strahlenexposition individuell mit Dosimetern einer anerkannten Dosimetriestelle
Beruflich strahlenexponiertes Personal in Drittbetrieben
Wenn Sie Personen in einem anderen Betrieb als Ihrem eigenen als beruflich strahlenexponierte Personen einsetzen, brauchen Sie dafür eine Bewilligung.
Auf der online Plattform «Radiation Portal Switzerland»
In so einem Fall ist es Ihre Pflicht, die beruflich strahlenexponierten Personen im Strahlenschutz auszubilden und über die zu erwartende Strahlendosis aufzuklären.
Der Betrieb braucht auch eine sachverständige Person für den Strahlenschutz mit einer anerkannten Ausbildung. Wir von der Suva bieten entsprechende Strahlenschutzkurse
Entsorgung radioaktiver Stoffe
Melden Sie sich bei der Suva, wenn Sie in Ihrem Betrieb radioaktive Stoffe lagern, die Sie nicht mehr benötigen. Insbesondere wenn es sich um «Altlasten» handelt, für die allenfalls nie eine Bewilligung ausgestellt wurde. Danach erhalten Sie von uns Informationen für das weitere Vorgehen.
Suva, Strahlenschutz
Ionisierende Strahlung: Dosimetrie sowie Geräte und Anlagen
Nicht wahrnehmbar, aber gefährlich: Die ionisierende Strahlung. Sie kommt in diversen industriellen Anwendungen, im medizinischen Bereich, in der Forschung oder in Kernkraftwerken vor. Informieren Sie sich hier über Dosimetrie, Geräte mit Strahlenquellen sowie Dichtheitsprüfungen.
Lebenswichtige Schutzmassnahmen bei ionisierender Strahlung
Eine hohe Dosis ionisierender Strahlung kann im schlimmsten Fall zum Tod führen. Deshalb ist die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen ein Muss. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, bei Arbeiten mit:
- Radioaktivität
- Röntgenstrahlen
für den nötigen Strahlenschutz zu sorgen. Die Vorschriften betreffend der ionisierenden Strahlungen finden Sie im Strahlenschutzgesetz (StSG
Arbeiten Ihre Mitarbeitenden an radongefährdeten Arbeitsplätzen, gelten besondere Bestimmungen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Grundsätze des Strahlenschutzes
Zu den Grundsätzen des Strahlenschutzes gehören Folgende:
Rechtfertigung
Gibt es keine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Alternative ohne ionisierende Strahlung? (StSG Art. 8, StSV Art. 3)
Beispiel: Brandmelder, die eine radioaktive Quelle enthalten (Ionisationsrauchmelder IRM), gelten als nicht mehr gerechtfertigt. Inzwischen wurden Brandmelder entwickelt, die ohne Radioaktivität auskommen. (siehe Information des Bundesamts für Gesundheit BAG
Optimierung
Ist die Strahlenexposition so tief wie vernünftigerweise erreichbar? (StSG Art. 9, StSV Art. 4, ALARA-Prinzip: «As Low As Reasonably Achievable») Um die Strahlendosis tief zu halten, gibt es die folgenden Möglichkeiten:
- Halten Sie die Aktivität der radioaktiven Quellen bzw. Leistung der Anlagen tief.
- Maximieren Sie den Abstand. Die Strahlungsleistung nimmt mit grösserem Abstand in der Regel sehr rasch ab (Ausnahme: gebündelte Strahlung z. B. von Lasern). Sorgen Sie wenn möglich durch technische Massnahmen dafür, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden (insbesondere bei festinstallierten Anlagen) bzw. dass die Gefahrenzone unzugänglich ist.
- Verwenden Sie eine Abschirmung. Schirmen Sie wenn möglich die Strahlenquelle so ab, dass ausserhalb keine Grenzwerte überschritten werden. Ist dies nicht möglich, so kann man sich je nach Strahlenart allenfalls mit PSA schützen (z. B. gegen Röntgenstrahlung unter bestimmten Umständen mit Bleischürzen.) Abschirmungen und andere Sicherheitsverdeckungen, die ohne Werkzeug entfernt oder geöffnet werden können, müssen mit Sicherheitsschaltern ausgerüstet sein.
- Minimieren Sie die Aufenthaltsdauer.
- Vermeiden Sie die Aufnahme in den Körper (Inkorporation):
-Aufnahme durch Einatmen (Inhalation)
-Aufnahme durch Verschlucken (Ingestion)
-Aufnahme durch die Haut
Begrenzung
Stellen Sie sicher, dass die Grenzwerte stets eingehalten werden. Die Grenzwerte für die Jahresdosis und die Dosisleistungen sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt.
Die wichtigsten Grenzwerte sind:
- 1 mSv pro Jahr für nicht beruflich strahlenexponierte Personen
- 20 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen (mit Ausnahmen)
Siehe dazu die Strahlenschutzverordnung StSV Art. 22, 56 – 57.
Wenn Sie unter bestimmten Bedingungen nicht vermeiden können, dass sich Mitarbeitende hohen Strahlungsleistungen aussetzen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Aufenthaltszeiten kurz bleiben. So können die Grenzwerte eingehalten werden.
Strahlenschutzkurse
Wenn Ihre Mitarbeitenden bei ihren Tätigkeiten ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen Sie ein entsprechendes Strahlenschutzkonzept und eine Ausbildung. Weiter kommen mehrere gesetzliche Vorschriften zur Geltung. Hier finden Sie die nötigen Informationen über entsprechende Kurse.
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Ausbildung für Tätigkeiten mit besonderen Gefahren
Wenn Sie mit ionisierender Strahlung arbeiten, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung. Diese kann innerbetrieblich oder extern stattfinden. Hier finden Sie Informationen und passende Ausbildungsorte für Arbeiten mit besonderen Gefahren.