Nichtionisierende Strahlung: Angemessener Strahlenschutz
Nichtionisierender Strahlung sind wir täglich ausgesetzt, sei es durch Sonnenlicht oder elektromagnetische Felder. Bei zahlreichen beruflichen Anwendungen ist jedoch ein Strahlenschutz notwendig. Hier finden Sie die gesetzlichen Vorschriften und Schutzmassnahmen für einen sicheren Umgang.
Inhalt
Kurz und bündig
Sichtbares Licht (VIS), Infrarot (IR), Mikrowellen, Mobilfunk- und Radiowellen sind Formen von nichtionisierender Strahlung. Auch UV-Strahlung gehört dazu. Der Übergang von ionisierender zu nichtionisierender Strahlung ist bei 100 nm oder 12 Elektronenvolt.
Nichtionisierende Strahlung ist nicht immer gefährlich, doch in bestimmten Fällen ist Vorsicht geboten. Beispiele dafür sind:
- Laser
- Geräte, die starkes, sichtbares Licht (VIS) ausstrahlen
- Geräte mit hoher infraroter oder ultravioletter Strahlung
- Antennen oder Geräte die elektromagnetische Strahlung aussenden
Beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller, ergreifen Sie die nötigen Schutzmassnahmen und ziehen Sie wenn nötig Spezialisten zur Gefährdungsbeurteilung bei.
Nichtionisierende Strahlung: Sichtbares & unsichtbares Licht
Nichtionisierende Strahlung kommt aus verschiedenen Quellen, ebenso zahlreich sind ihre technischen Anwendungen. Informieren Sie sich hier über die potenziellen Gefahren sowie den sicheren Umgang mit Laser, UV-Strahlung, sichtbarem Licht und Infrarotstrahlung.
Die verschiedenen Gefahrenquellen der nichtionisierenden Strahlung
Beim Umgang mit nichtionisierender Strahlung müssen Sie die gesundheitlichen Risiken abschätzen, konkret: Beurteilen Sie die Intensität und die Art der Quelle.
Diese Art von Strahlung kann Ihre Augen und Haut schädigen. Führen Sie bei folgenden Strahlenquellen eine Gefährdungsermittlung durch:
- Laser ab der Klasse 1M
- Künstliche UV-Strahlung oder langzeitige Sonnenexposition
- Infrarot ab 200 °C
- sichtbares Licht mit sehr heller Strahlenquelle
- elektromagnetische Felder bis 300 GHz
Die Grenzwerte finden Sie in den Kapiteln 3.2 und 3.5 der Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz». Im öffentlichen und privaten Bereich ist die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) massgebend.
Hoch- & niederfrequente elektromagnetische Strahlung
Elektromagnetische Felder sind nicht immer gefährlich. In bestimmten Situationen müssen aber Grenzwerte eingehalten werden, beispielsweise bei Arbeiten an Mobilfunkantennen oder überall dort, wo viel Strom fliesst. Beschäftigen Sie Menschen mit medizinischen Implantaten, sind unter Umständen weitere Abklärungen notwendig.
Downloads und Bestellungen
Suche