Dosimetrie: Wir unterstützen Sie in der Wahrnehmung Ihrer Pflichten
Die Messung der Strahlung dient dazu, dass die Grenzwerte für strahlenexponierte Mitarbeitende nicht überschritten werden. Aus diesem Grund besteht eine Dosimetriepflicht. Erfahren Sie hier, wer davon betroffen ist und wie wir Sie dabei unterstützen.
Inhalt
Kurz und bündig
Im medizinischen Bereich, beispielsweise in der interventionellen Radiologie, und auch anderen Tätigkeitsfeldern werden Ihre Mitarbeitenden Strahlung ausgesetzt. Je nach Art und Dauer der Strahlenbelastung kann diese für den Körper gefährlich werden.
Beachten Sie deswegen folgende wichtige Punkte:
- Für beruflich strahlenexponierte Personen besteht eine Dosimetriepflicht.
- Die Suva unterstützt Sie beim Wahrnehmen dieser Pflicht.
- Setzen Sie keine Jugendlichen unter 16 Jahren als strahlenexponierte Personen ein.
Im Jahr 2018 haben sich einige Regeln in Sachen Dosimetrie geändert. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen und Verfahren, die Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden anwenden müssen.
Dosimetrie und Strahlenschutz: Wer ist betroffen?
Eine Dosimetriepflicht gilt für strahlenexponierte Personen. Das ist unter folgenden Umständen der Fall:
- Sie führen eine berufliche Tätigkeit aus oder befinden sich in einer Ausbildung, bei der sich eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert (mSv) pro Jahr (Grenzwert für die Bevölkerung) akkumulieren kann.
- Sie arbeiten mindestens einmal pro Woche in Kontroll- und Überwachungsbereichen oder werden darin ausgebildet.
Personen unter 16 Jahren dürfen nicht als beruflich strahlenexponierte Personen eingesetzt werden.
An- respektive Abmeldung von strahlenexponierten Personen
Zur An- respektive Abmeldung von strahlenexponierten Personen verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Dieses vereinfacht Ihnen den Ablauf.
Dosisgrenzwerte
Die maximale Belastung durch Strahlung hängt sehr von der jeweiligen Personengruppe ab. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Grenzwerte.
- Für alle strahlenexponierten Personen ab 18 Jahren gilt ein Grenzwert von 20 mSv pro Jahr.
- Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt ein Grenzwert von 6 mSv pro Jahr.
- Bei schwangeren Frauen darf ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende eine Dosis von 1 mSv für das ungeborene Kind nicht überschritten werden.
- Für Haut, Hände und Füsse gilt ein Grenzwert von 500 mSv pro Jahr.
- Für die Augenlinse gilt ab 1.1.2019 ein Grenzwert von 20 mSv pro Jahr.
Dosisgrössen
Organe sowie Gewebe des Körpers unterscheiden sich in der Empfindlichkeit bezüglich der Wirkungen von Strahlung. Beispielsweise ist die Haut weniger empfindlich auf Strahlung als innere Organe. Deswegen existieren verschiedene Definitionen, wie nachstehend erläutert.
- Einheit der Dosisgrössen ist das Sievert (Sv).
- Die Personen-Tiefendosis Hp oder Hp(10) ist die Äquivalentdosis H in weichem Gewebe in einer Tiefe von 10 mm im Bereich des Thorax.
- Die Personen-Oberflächendosis Hs oder Hp(0,07) ist die Äquivalentdosis H in weichem Gewebe in einer Tiefe von 0,07 mm im Bereich des Thorax (S = Surface).
- Die Personen-Oberflächendosis für Extremitäten Hextr ist die mit einem Extremitätendosimeter gemessene Äquivalentdosis in einer Tiefe von 0,07 mm im Bereich der Extremitäten.
- Die effektive Dosis E entspricht in der Praxis der Personen-Tiefendosis Hp. Falls zusätzlich eine Inkorporation (eine Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper) stattgefunden hat, muss zu Hp die effektive Folgedosis E50 addiert werden.
- Die effektive Folgedosis E50 ist die effektive Dosis E, die als Folge einer Aufnahme eines Nuklids in den Körper (Inkorporation) im Verlauf von 50 Jahren akkumuliert wird. Falls eine Inkorporation stattgefunden hat, wird die effektive Folgedosis E50 im entsprechenden Jahr festgehalten.
- Die Äquivalentdosis H ist die absorbierte Dosis multipliziert mit einem Strahlungs-Wichtungsfaktor, welcher die Strahlenart (z. B. Gamma, Neutronen) und deren unterschiedliche Wirkung auf menschliches Gewebe berücksichtigt.
Dosisbuchhaltung
Wenn Sie beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigen, müssen Sie diese über die Ergebnisse der Dosimetrie informieren und ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder vor dem Einsatz in einem anderen Betrieb eine schriftliche Zusammenfassung aller Dosen aushändigen. Hier
So unterstützen wir Sie
Wir überwachen Ihre Strahlenbelastung lückenlos und unkompliziert
- Wir teilen jeder strahlenexponierten Person ein gelbes und blaues Dosimeter zu. Diese sind persönlich und nicht übertragbar. Tragen Sie die gelben Dosimeter in den geraden Monaten, die blauen in den ungeraden Monaten. So ist eine lückenlose Überwachung über das Monatsende hinweg möglich.
- Jeweils Ende Monat erhalten Sie in einer transparenten Box die Dosimeter für den Folgemonat sowie die Resultate des Vormonats zugestellt. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Resultate elektronisch. Die Farbe des Schaumstoffes entspricht der Farbe der Dosimeter, die zu retournieren sind.
- Senden Sie nach dem Austausch der Dosimeter die voradressierte und vorfrankierte Box bitte an die Suva zurück. Wenn eine strahlenexponierte Person länger abwesend ist (z. B. bei Krankheit, Ferien oder Mutterschaftsurlaub) werden die Dosimeter abgemeldet.
- Die Dosiswerte jeder strahlenexponierten Person werden beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Zentralen Dosisregister (ZDR) erfasst. Das BAG bewahrt diese Daten während 100 Jahren auf.
Anerkannte Qualität
- Wir kalibrieren die Dosimeter regelmässig und ersetzen sie wenn nötig.
- Die Dosimetrie der Suva ist vom Bundesamt für Gesundheit (BAG
) als Dosimetriestelle anerkannt und als Prüfstelle STS 0192 von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert.
Preise und Rechnungsstellung
Auswertungskosten
- Ganzkörperdosimeter: CHF 7.60 pro Auswertung + Porto und Rückversand CHF 3.30
- Fingerringdosimeter: CHF 8.70 pro Auswertung + Porto und Rückversand CHF 3.30
- Inkorporationskontrolle: CHF 21.– pro Auswertung + Porto und Rückversand CHF 18.50
- Neutronendosimeter: Preis auf Anfrage
Kosten für verlorene und gewaschene Dosimeter
- Pro verlorenes Dosimeter: CHF 60.– pro Einheit (auf der Halbjahresrechnung ersichtlich)
- Instandstellung von gewaschenen Dosimetern: CHF 20.– (auf der Halbjahresrechnung ersichtlich)
Versandkosten
- Bis 9 Dosimeter: Midibrief mit A-Post
- Mehr als 9 Dosimeter: Midibriefe oder per PostPac Priority (günstigste Variante)
Rechnungsstellung
Alle Kosten werden ab 2020 zweimal jährlich in Rechnung gestellt. Im August (Rechnungs-Periode Januar bis Juni) und im Februar (Juli bis Dezember). Die Rechnungsstellung erfolgt netto, zahlbar innert 30 Tagen, zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer (Stand 2022).
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