Grenzwerte für Mobilfunk
Fast jeder ist heutzutage hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunk exponiert, aber nicht überall gelten dieselben Grenzwerte. Hier erfahren Sie, wie hoch die Strahlung sein darf, wer für den Vollzug zuständig ist und was Sie tun können, um die Strahlenbelastung zu verringern.
Inhalt
Kurz und bündig
Mobilfunk hat sich zu einem Pfeiler unserer modernen Gesellschaft etabliert. Doch für dessen elektromagnetische Strahlung gelten klare Grenzwerte. Hier zeigen wir Ihnen, wo diese wie hoch sind.
Das sind die wichtigsten Kategorien bezüglich Arbeitssicherheit:
- Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunk gelten an ständig besetzten Arbeitsplätzen in Gebäuden die Vorsorgegrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
- An allen weiteren Arbeitsplätzen, wo sich Personen nicht regelmässig aufhalten, gelten die Grenzwerte der Suva.
Für die meisten Personen ist das eigene Handy die grösste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung. Hier können Sie allerdings Einfluss nehmen, indem Sie u.a. das Handy nicht am Ohr halten, sondern mit dem Lautsprecher telefonieren.
Welche Gefahr geht vom Mobilfunk aus?
Sie merken es nicht, dennoch geschieht es: Wenn Sie zum Telefonieren das Telefon ans Ohr halten, erwärmt sich das Gewebe leicht. Neben thermischen Effekten sind bei starker Mobilfunkexposition auch andere kurzzeitige biologische Effekte wie Veränderungen der Hirnströme dokumentiert. Nach heutigem Forschungsstand erwarten Fachleute durch die Nutzung von Mobilfunk aber keine gesundheitlichen Langzeitfolgen. Ebenso wenig wurden eindeutige Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko gefunden.
Wir von der Suva verfolgen und prüfen laufend die Diskussion, die technische Entwicklung und die Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen. Mit dieser Grundlage können wir jederzeit auf neue Erkenntnisse reagieren.
Welche Grenzwerte gibt es?
Die Grafik zeigt Ihnen die verschiedenen in der Schweiz geltenden Grenzwerte bei der Frequenz 1800 MHz. Für weitere Frequenzen gelten wieder andere Grenzwerte.
Die Immissionsgrenzwerte
Die Anlagegrenzwerte
Vorsorgeprinzip
Der Anlagegrenzwert der NISV basiert auf dem Vorsorgeprinzip der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung. Danach sind Emissionen so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Damit soll die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden, bis ein allfälliger Zusammenhang zwischen Strahlung und Gesundheitsfolgen wissenschaftlich geklärt ist.
Die Arbeitsplatz-Grenzwerte für elektromagnetische Felder der Suva liegen höher sowohl als die Immissions- als auch die Anlagegrenzwerte. Denn sie gelten nur an solchen Arbeitsplätzen, die nicht regelmässig während längerer Zeit von Personen besetzt sind. Die Grenzwerte sind darauf ausgelegt, dass unmittelbare Auswirkungen auf Menschen verhindert werden können. Bei hochfrequenter Strahlung kann dies etwa eine akute Überhitzung des menschlichen Körpers sein. Für Schwangere gelten strengere Schutzbestimmungen aus der Mutterschutzverordnung. Arbeitsplatz-Grenzwerte richten sich beispielsweise nie an Kinder, geschwächte oder ältere Personen. Für diese gilt immer die strengere Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
Die Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der internationalen Kommission für nichtionisierende Strahlung (ICNIRP). Sie finden diese in der Publikation Grenzwerte am Arbeitsplatz. Bei einer Frequenz von 1800 MHz beträgt der Grenzwert 127 V/m.
Arbeiten bei Mobilfunkantennen
Mit einer Überschreitung dieser Grenzwerte ist nur zu rechnen, wenn Sie sich in unmittelbarer Nähe von Mobilfunk-Antennen befinden (zum Beispiel bei der Installation). Dort haben üblicherweise nur befugte Personen Zutritt (siehe auch «Arbeitssicherheit für Mobilfunk- und Rundfunkantennen»). Wir definieren mit den betroffenen Betrieben Regeln, damit die Exposition dieser Personen unter dem Grenzwert bleibt.
Wer setzt das Einhalten der Grenzwerte durch?
Verantwortlich für das Durchsetzen von Immissions- und Anlagegrenzwerten sind die Kantone, weil sie für den Vollzug der NISV zuständig sind. Die Suva überprüft das Einhalten der von ihr festgelegten Arbeitsplatz-Grenzwerte.
Was sind die wesentlichen Änderungen mit der Einführung von 5G?
- Neue Frequenzbereiche
Die Einführung von 5G erfolgt in ähnlichen Frequenzbereichen, die bereits heute für Mobilfunk und WLAN benutzt werden. Sie liegen bei 700 MHz, 1,4 und 3,5 GHz. Für Mobilfunk werden damit zum Teil höhere Frequenzen benutzt als bisher. Die Frequenzspanne von WLAN reicht aber heute bereits von 2,4 bis 5 GHz. Grundsätzlich hängt die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder von Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Wellen ab. Dabei entstehen für Sie keine neuen Gefahren durch Strahlung, weil sich die geltenden Grenzwerte nicht ändern. Das Schutzniveau bleibt somit gleich. - Adaptive Antennen
Für 5G-Basisstationen werden adaptive Antennen eingesetzt. Auf einem Antennenblock können mehrere kleinere Antennen platziert werden, um den Strahl direkter auf die einzelnen Mobilfunknutzer auszurichten. Damit soll die Übertragung von Mobilfunk vom Mast zum Nutzer effizienter werden. Auch hier gilt: Die heutigen Grenzwerte bleiben bestehen.
Wie kann ich meine eigene Belastung verringern?
Im Alltag kommt die grösste Strahlenbelastung nicht von Mobilfunk-Antennen, sondern von Ihrem Mobiltelefon. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie die Belastung von Mobilfunkstrahlung reduzieren können:
- Verwenden Sie Kopfhörer mit Mikrophon und Kabel, anstatt das Handy ans Ohr zu halten.
- Benutzen Sie wenn immer möglich die Freisprechfunktion fürs Telefonieren.
- Vermeiden Sie es, bei schlechtem Empfang zu telefonieren und zu surfen, da das eigene Handy dann die Sendeleistung erhöht.
- Tragen Sie das Mobiltelefon nach Möglichkeit nicht direkt auf dem Körper.