Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen (UV IV)
Menschen, die infolge einer Invalidität vorübergehend oder dauerhaft aus dem normalen Berufsprozess ausscheiden oder einer Eingliederungsmassnahme nachgehen, müssen auf ihren Versicherungsschutz achten. In der Regel ist die Suva für die Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten verantwortlich. Es gibt aber Ausnahmen.
Inhalt
Kurz und bündig
- Die Suva ist der Unfallversicherer für Personen, die an einer Massnahme der Invalidenversicherung (IV) teilnehmen.
- Bei der Massnahme muss es sich um ein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis handeln. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten in einer Anstalt, einer Werkstätte oder einem Betrieb.
- Versicherte Personen haben bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG.
- Melden Sie Ihren Unfall sofort der zuständigen IV-Stelle.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Die Suva ist im Auftrag des Bundes für die Versicherung von Personen zuständig, die an IV-Massnahmen teilnehmen. Alle Leistungen richten sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes. Ansprechpartner im Fall eines Unfalls ist die zuständige IV-Stelle.
Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung während einer IV-Massnahme (UV IV)?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige IV-Stelle oder Ihren Einsatzbetrieb, wenn Sie nicht sicher sind, wer für die Unfallversicherung zuständig ist.
Bei Fragen zu Versicherungsleistungen oder zu einem Unfall während einer IV-Massnahme geben wir Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns an unter 058 411 12 12 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.