Unfallversicherung: Übersicht über die Zuständigkeit
Arbeitnehmende sind durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Suva ist zuständig für bestimmte betriebliche Tätigkeiten. Auf dieser Seite erhalten Sie mehr Informationen darüber, welche Bereiche in die Zuständigkeit der Suva fallen.
Inhalt
Unfallversicherung nach UVG
Als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung der Schweiz versichert die Suva rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Zuständigkeiten und den Umfang Ihrer Unfallversicherung.
Unternehmerversicherung
Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Doch können sie eine Unternehmerversicherung abschliessen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Vorteile dieser freiwilligen Versicherung und Sie können eine Offerte einholen.
Arbeitslosigkeit
Die Suva führt seit 1996 im Auftrag des Bundes die Unfallversicherung für Arbeitslose. Hier erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz besteht, welche Leistungen die Versicherung umfasst und was Sie im Fall eines Unfalls beachten müssen.
Personen in IV-Massnahmen (UV IV)
Die Suva ist der Unfallversicherer für Personen, die an einer Massnahme der Invalidenversicherung (IV) teilnehmen. Bei der Massnahme muss es sich um ein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis handeln. Versicherte Personen haben bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen gemäss UVG. Auf dieser Seite erhalten Sie weiterführende Informationen zum Versicherungsschutz und den Leistungen der UV IV.
Abredeversicherung
Bei einem Unterbruch der Arbeitstätigkeit läuft die Deckung für Nichtberufsunfälle (NBU) während 31 Tagen weiter. Wer einen längeren Unterbruch plant, kann eine Abredeversicherung abschliessen. Damit verlängert sich der Versicherungsschutz um bis zu sechs Monate über das Ende des obligatorischen NBU-Schutzes hinaus. Auf dieser Seite erhalten Sie mehr Informationen zur Abredeversicherung.