Lohndeklaration
Unsere Prämien basieren auf den prämienpflichtigen Lohnsummen Ihres Betriebes. Sie werden jeweils für das kommende Jahr geschätzt und im Voraus in Rechnung gestellt. Per Ende Jahr deklarieren Sie die definitiven Lohnsummen. Sie erhalten darauf eine Abrechnung über die Differenz zur Vorausrechnung, diese wird ausbezahlt oder nachverrechnet.
Inhalt
Kurz und bündig
- Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen. Nutzen Sie dazu das Versicherungsprofil UVG, das Sie von uns jedes Jahr erhalten.
- Wir setzen die Prämien für Berufs- und Nichtberufsunfälle jährlich fest und stellen diese im Voraus in Rechnung. Diese Prämienrechnung ist provisorisch, da die definitiven Lohnsummen erst Ende Jahr bekannt ist.
- Melden Sie Ein- und Austritte sowie Lohnanpassungen nur dann der Suva, wenn diese einen grossen Einfluss auf Ihre provisorische Prämienrechnung haben.
- Deklarieren Sie am Ende des Kalenderjahres die prämienpflichtigen Löhne, damit wir die definitiven Prämien berechnen können.
- Lohndeklarationen erledigen auch Treuhänder oder Drittpersonen ganz einfach via ein Swissdec-zertifiziertes Lohnprogramm oder den Online-Service «Lohndeklaration» im mySuva.
Wissenswertes zur Lohndeklaration
Eine sauber geführte Lohnbuchhaltung erleichtert Ihnen die jährliche Lohnsummen-Deklaration. Wenn Sie eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung nutzen, können Sie die Lohndeklaration an die Suva und andere Stellen automatisch übermitteln. Informieren Sie sich hier, wie Sie am besten vorgehen.
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