Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit
Die Suva führt seit 1996 im Auftrag des Bundes die Unfallversicherung für Arbeitslose. Hier erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz besteht, welche Leistungen die Versicherung umfasst und was Sie im Fall eines Unfalls beachten müssen.
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeitslose Personen sind bei der Suva gegen Unfälle versichert, wenn sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung (ALE) erfüllen.
Wichtig zu wissen:
- Sie sind automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert, wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung erfüllen.
- Der Schutz bleibt auch bestehen, wenn Sie in Absprache mit dem RAV an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) teilnehmen, sowie während Wartezeiten und Einstelltagen.
- Wer den Versicherungsschutz der Unfallversicherung für Arbeitslose geniesst, hat bei einem Unfall Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG.
Das Wichtigste zur Unfallversicherung für Arbeitslose
Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind Sie bei der Suva automatisch gegen Unfall versichert. Informieren Sie sich hier über Versicherungsschutz, Versicherungsleistungen und über das Vorgehen nach einem Unfall.
Prämien sparen – mit Ausschluss des Unfallrisikos bei der Krankenkasse
Während des Versicherungsschutzes durch die Suva können Sie bei Ihrer Krankenkasse das Unfallrisiko ausschliessen. Zusatzversicherungen (etwa Privat- oder Halbprivatversicherung) sollten Sie indessen beibehalten, da der Abschluss einer Neuversicherung stets mit einer Gesundheitsüberprüfung verbunden ist. Nach Ablauf des Versicherungsschutzes durch die Suva müssen Sie das Unfallrisiko bei der Krankenkasse wieder mitversichern lassen.
Downloads und Bestellungen
Suche
Versicherungsschutz verlängern – mit einer Abredeversicherung
Eine Abredeversicherung verlängert den obligatorischen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate und ist auch im Ausland gültig. So können Sie gefährliche Versicherungslücken – beispielsweise nach der Aussteuerung – vermeiden.