Versicherungsleistungen für Arbeitslose: Deckung durch die Suva
Es ist keine alltägliche Situation, dennoch kann sie vorkommen: Sie werden arbeitslos und erleiden während dieser Zeit einen Unfall. Die Suva ist in solchen Fällen für Sie da. Sie führt die Unfallversicherung für Arbeitslose. Hier erfahren Sie, auf welche Versicherungsleistungen Sie in diesem Fall zählen können.
Inhalt
Kurz und bündig
Unfälle passieren unabhängig vom Erwerbsstatus. Deswegen führt die Suva im Auftrag des Bundes die Unfallversicherung für arbeitslose Personen. Bei einem Unfall haben die Versicherten Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Die Unfallversicherung für Arbeitslose umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Sie deckt Ihre Heilkosten.
- Sie zahlt Unfalltaggelder in der Höhe der Nettoarbeitslosenentschädigung.
- Sie gewährt gegebenenfalls auch Invaliden- und Hinterlassenenrenten.
Heilkosten
Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie automatisch bei der Suva gegen Unfälle während einer Arbeitslosigkeit versichert und haben Anspruch auf eine zweckmässige medizinische Behandlung Ihrer Unfallfolgen.
Unter anderem vergüten wir Ihnen die Kosten für:
- ambulante und stationäre Behandlungen (allgemeine Abteilung)
- Arzneimittel
- Analysen
- Rehabilitation und ärztlich verordnete Nach- und Badekuren
- Hilfsmittel sowie der Heilung dienliche Mittel
- Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten
Unfalltaggeld
Bei einem Unfall vergütet die Arbeitslosenversicherung (ALV) während der ersten drei Tage (inkl. Unfalltag) die Leistungen, sofern der entsprechende Anspruch besteht. Danach zahlt Ihnen die Suva das Unfalltaggeld. Dieses ist gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung. Für die Taggeldhöhe ist ein erzielter Zwischenverdienst nicht massgebend. Dieselben Bestimmungen gelten bei Teilarbeitslosigkeit.
Taggeld: Arbeitstag oder Wochentag
Die Arbeitslosenversicherung zahlt pro Arbeitstag, wir von der Suva pro Wochentag (Kalendertag). Dies führt zu unterschiedlichen Taggeldsätzen. Über das ganze Jahr gerechnet ist das Unfalltaggeld der Suva jedoch gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenversicherung.
Das Maximum des versicherten Jahresverdienstes beträgt 148200 Franken.
Teilarbeitsfähigkeit
Der Arzt beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit generell so, als ob Sie (die verunfallte Person) Ihrem Beruf oder Ihrer letztmals ausgeübten Tätigkeit noch nachgehen würden. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt, wenn bei einem stabilen Gesundheitszustand eine voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung im angestammten Beruf bzw. in der angestammten Tätigkeit vorliegt und eine berufliche Neueingliederung zumutbar ist. Sind Sie als Verunfallte oder Verunfallter nach diesen Kriterien teilarbeitsfähig, werden die Taggeldkosten zwischen der Suva und der Arbeitslosenversicherung aufgeteilt.
Invaliden- und Hinterlassenenrenten
Wir gewähren eine Invalidenrente bei einer unfallbedingten Invalidität (teilweise oder ganze Erwerbsunfähigkeit). Bei Unfällen mit Todesfolge wird eine Hinterlassenenrente an die Witwe bzw. den Witwer sowie an die Kinder ausgerichtet.
Rückfälle und Spätfolgen
Ein Anspruch besteht grundsätzlich auch bei Rückfällen und Spätfolgen, sofern diese auf den seinerzeitigen Unfall zurückzuführen sind.