Prämien und Leistungen
Die Suva unterstützt ihre Versicherten im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Sie übernimmt unter anderem die Kosten des Unfalls und zahlt über Jahre Renten aus. Zur Finanzierung dieser Versicherungsleistungen nimmt sie von den versicherten Betrieben eine Versicherungsprämie ein.
Inhalt
Kurz und bündig
Die Suva führt die obligatorische Unfallversicherung gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag durch. Ihr Tätigkeitsbereich regelt das Unfallversicherungsgesetz.
- Die Versicherungsleistungen der Suva sind gesetzlich klar geregelt.
- Die Versicherungsprämien sind risikogerecht, sie decken also die Ausgaben für Unfallkosten, Behandlungen und geldwerte Leistungen.
- Die Suva erhebt auf ihren Prämien keine Gewinnmarge.
Die Prämien finanzieren die Leistungen der Suva
Die Suva erbringt Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Ihre Leistungen sind gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber will, dass künftige Generationen nicht für die Kosten vergangener Unfälle aufkommen müssen. Deswegen bildet die Suva zum Zeitpunkt des Geschehens genügend Rückstellungen.
Die Versicherten der Suva
Gemäss schweizerischem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In Art. 66 UVG
Die Versicherung beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit
Gemäss Art. 61 Abs. 2 UVG
Prämienausgaben und -einnahmen
Mit den Versicherungsprämien werden die Kosten eines Unfalls oder einer Berufskrankheit gedeckt. Wir haben für Sie weitere Informationen zu den Leistungen der Suva und zur Prämie zusammengestellt.