Die Zusammensetzung der Prämie
Die Suva legt Wert auf faire, stabile und risikogerechte Versicherungsprämien.
Inhalt
Kurz und bündig
Die Suva erhebt von den Versicherten eine Versicherungsprämie. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Nettoprämien: Sie ist ausschliesslich für die Versicherungsleistungen gegenüber den Versicherten der Suva vorgesehen. Sie enthält keine Marge für Gewinne.
- Zuschläge: Zusätzlich zur Nettoprämie werden solche für die Prävention von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie für die Deckung der Betriebskosten erhoben.
- Anpassungen: Diese erfolgen aufgrund von Sondereffekten wie Erstattungen von Anlageertragsüberschüssen.
Zusammensetzung der Prämie
Nettoprämie + Zuschläge +/– ausserordentliche Effekte = Bruttoprämie. Nettoprämien werden erhoben, um die Versicherungsleistungen zu erbringen. Zuschläge decken die Kosten des Betriebs sowie Aufwände zur Prävention. Unter ausserordentlichen Effekten werden Sonderanpassungen wie Erstattungen von überschüssigen Anlageerträgen verstanden.
Nettoprämien
Die Nettoprämien werden zur Deckung aller Schadenzahlungen aus den Unfällen und Berufskrankheiten erhoben. Darunter gehören auch notwendige versicherungstechnische Rückstellungen. Diese Rückstellungen decken beispielsweise Renten und Invalidenleistungen, welche meist über mehrere Jahrzehnte ausbezahlt werden müssen.
Die Nettoprämien sind risikogerecht. Das heisst, die Prämieneinnahmen decken die Ausgaben für Versicherungsleistungen. Dazu werden die versicherten Betriebe je nach Tätigkeit in verschiedene, möglichst homogene Klassen und Unterklassen unterteilt (gemäss Art. 92 Abs. 2 UVG
Zuschläge
Die Zuschläge zur Nettoprämie setzen sich wie folgt zusammen:
- Zuschläge für Verwaltungskosten
- Zuschläge für die Prävention von Berufs- und Nichtberufsunfällen
- Zuschläge für allfällig nicht durch Kapitalerträge finanzierte Teuerungszulagen
Die Zuschläge für Verwaltungskosten sind als Prozentsatz der Nettoprämie definiert. Sie decken den allgemeinen Betrieb sowie die Kosten für die Bearbeitung der Schadenfälle ab. Die Zuschlagssätze werden durch den Suva-Rat definiert. Die Angemessenheit der Höhe wird jährlich überprüft.
Die Zuschläge für Prävention werden erhoben, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Die Höhe der Zuschläge wird vom Bundesrat definiert. Diese werden von allen Unfallversicherern erhoben. Die Suva hat ausserdem den gesetzlichen Auftrag, aus diesen Mitteln und im Auftrag der eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) Arbeitssicherheitskontrollen und Prävention gegen Berufsunfälle durchzuführen. Ähnliches gilt für die Freizeitsicherheit, wo die Suva in enger Koordination mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) umfassende Prävention gegen Freizeitunfälle durchführt.
Finanzierung der Teuerungszulagen auf den laufenden Renten
Dank des durch das Gesetz garantierten Versichertenbestands ist es der Suva seit 2016 möglich, die Teuerungszulagen über Anlageerträge zu finanzieren. Somit entfällt ein entsprechender Prämienzuschlag.
Ausserordentliche Effekte
Lässt die finanzielle Lage dies zu, so können Anlageerträge, welche den gesetzlich notwendigen Bedarf übersteigen, an die Versicherten erstattet werden. Somit müssen die Versicherten in diesen Jahren weniger Prämien bezahlen. Erfahren Sie hier mehr zum Ertragsbedarf der Anlagen.
Ähnliches gilt, wenn die finanzielle Lage einzelner Risikoklassen beispielsweise aufgrund eines besonders günstigen Schadenverlaufs erheblich über dem Bedarf liegt. In diesem Fall werden die überschüssigen Ausgleichsreserven in dieser Klasse ebenfalls in Form von Prämienabzügen erstattet.
Weitere Effekte sind möglich, die meist von untergeordneter Bedeutung sind. Hier erfahren Sie mehr zur Höhe der ausserordentlichen Effekte in den letzten Jahren.
Sind Sie bei der Suva versichert und möchten wissen, wie sich die Prämie für Sie zusammensetzt? Im Kundenportal steht Ihnen ein Prämienrechner zur Verfügung.