Suva Logo am Haupteingang Fluhmatt

Leistungen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit

Ein Unfall ist geschehen. Oder Sie leiden an einer Berufskrankheit. Welche Leistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie bei der Suva versichert sind? Unsere Seite vermittelt Ihnen den Überblick über die Unfallversicherung. Welche Unterstützung dürfen Sie von uns erwarten?

Inhalt

      Kurz und bündig

      Als bei der Suva versicherte Person stehen Ihnen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit folgende Versicherungsleistungen zu:

      • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
      • Geldleistungen wie Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten 
      • Massnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung

      Leistungen schnell und einfach erhalten

      Wie erhalten Sie Ihre Leistungen? Unser Video zeigt Ihnen, wie Sie nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit schnell und unkompliziert Ihre Versicherungsleistungen bekommen.

      BarbaraIngold Coverbild Schadenmanagement Strucutro.png

      Kompetenz-Center Schaden

      Um Ihre Fragen rund um Ihren Unfall sowie Ihrer Leistungen effizient zu bearbeiten, haben wir das Kompetenz-Center Schaden in vier Regionen eingeteilt. So können Sie sich immer direkt beim für Sie zuständigen Kompetenz-Center Schaden melden. Dieses fasst alle Spezialistinnen und Spezialisten zusammen und ist für Sie unter der jeweiligen Nummer erreichbar. Dort werden Sie direkt mit einem Mitarbeitenden verbunden, der für Ihr Anliegen das geeignete Fachwissen hat.

      Kompetenz-Center Schaden

      Ombudsstelle: lösungsorientiert und neutral

      Schätzen Versicherte ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen anders ein als die Suva, kann dies zu Unstimmigkeiten führen. Versicherte sind in diesen Situationen nicht auf sich allein gestellt. Die Stiftung «Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva»  hilft lösungsorientiert und neutral bei versicherungsrechtlichen Fragen. Versicherte der Suva und der Militärversicherung können sich kostenlos von der Ombudsstelle beraten lassen. Diese erarbeitet Vorschläge für eine aussergerichtliche Klärung, übernimmt jedoch nicht die Rolle eines Anwalts. Der Fristenlauf wird nicht unterbrochen, wenn die Ombudsstelle einbezogen wird.

      Notfall im Ausland

      Ein Unfall im Ausland kann jede und jeden in eine schwierige Lage bringen. Problematisch wird es, wenn man die lokale Sprache nicht beherrscht oder sich vor Ort nicht auskennt. Unser kompetenter Partner Europ Assistance steht Ihnen weltweit zur Seite und hilft schnell weiter.

      Downloads und Bestellungen

      Suche

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Weiterführende Themen

      No results available