Unfall oder Krankheit  melden

Truppen- und Zivilärzte sind verpflichtet, Gesundheitsschädigungen der Militärversicherung zu melden. Die Anmeldung hat grundsätzlich durch den Leistungserbringer zu erfolgen und ist Grundlage jeder Leistungspflicht. Solange die Anmeldung fehlt, braucht die Militärversicherung nicht auf ein Begehren einzutreten.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Im Dienst besteht für Unfall und Krankheit Deckung durch die Militärversicherung. Kommt es zu einer Gesundheitsschädigung während des Dienstes, so werden Dienstleistende der Armee und des Zivilschutzes durch die Truppe versorgt. Bei Überweisung an einen zivilen Arzt, Zahnarzt oder an ein Spital sowie bei Medikamentenbezug aus einer zivilen Apotheke erfolgt die Anmeldung durch den Truppenarzt (Armee) oder Kursarzt (Zivilschutz).
      • Dienstleistende des Zivildienstes konsultieren zivile Ärzte, welche den Zivildienstleistenden anmelden.
      • Hat die Gesundheitsschädigung eine nachdienstliche Auswirkung, müssen die nachdienstlich behandelnden, zivilen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren den/die Betroffene/-n anmelden.
      • Versicherte können der Militärversicherung eine Voranmeldung zustellen.

      Was tun bei Krankheit und Unfall?

      Die Anmeldung ist Grundlage jeder Leistungspflicht und hat grundsätzlich durch den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin zu erfolgen. Solange die Anmeldung fehlt, braucht die Militärversicherung nicht auf ein Begehren einzutreten.

      Die neuen Online-Formulare ersetzen die bisherigen PDF-Formulare (medforms.40.30.5010) und (medforms.40.30.5050).

      Die Übermittlung der elektronisch ausfüllbaren Formulare ist mit einer datenschutzkonformen Verschlüsselung gesichert. Damit sind die Daten auf dem gesamten Transportweg vor Zugriff von Unberechtigten geschützt.

      Weitere wichtige Formulare

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