Militärversicherung: Leistungsabrechnung
Im Militärversicherungsgesetz ist das Prinzip des tiers payant verankert. Das bedeutet, dass Leistungen direkt der MV und unter Anwendung des richtigen UV/MV-Tarifs in Rechnung gestellt werden müssen. Die Rechnungsstellung an eine Versicherte bzw. einen Versicherten verursacht unnötigen Aufwand und wird zurückgewiesen.
Inhalt
Kurz und bündig
Die direkte elektronische Abrechnung der Leistungserbringer mit der MV vereinfacht und beschleunigt die Kostenübernahme wesentlich.
Mit einem weiteren online-Service der Suva können Leistungserbringer rund um die Uhr den Status einer eingereichten Rechnung für die Militärversicherung abfragen.
Beruflich und freiwillig Versicherte der MV können mit Ihrer persönlichen Krankenkassen-Karte Leistungen bei Apotheken, bei ärztlichem Personal, Therapeutinnen und Therapeuten beziehen.
Direkte Abrechnung von Leistungen mit der MV
Leistungen (analog Grundversicherung KVG) für Versicherte der MV sind direkt und unter Anwendung des richtigen UV/MV-Tarifs der MV in Rechnung zu stellen.
Das Militärversicherungsgesetz statuiert das Prinzip des tiers payant (MVG 24)
Postadresse
Suva
Abteilung Militärversicherung
Service Center
6009 Luzern
Die Rechnungsstellung direkt an eine Versicherte bzw. einen Versicherten verursacht unnötigen Aufwand und wird zurückgewiesen.
Prozessablauf Rechnungsstellung
Elektronische Leistungsabrechnung mit der MV
Die elektronische Abrechnung (mit Angabe der MV-GLN-Nummer 7601003003130) ist der einfachste und günstigste Weg. Bitte beachten: Wählen Sie bei der elektronischen Leistungsabrechnung das Gesetz "MVG". Weitere Angaben erhalten Sie im Factsheet Elektronische Abrechnung mit der Suva/MV.
Rechnungsstatus-Service für die MV
Mit diesem Online Service der Suva können Leistungserbringer rund um die Uhr den Status einer eingereichten Rechnung für die Militärversicherung abfragen, ohne aufwendige Abklärungen treffen zu müssen. Der Service ermöglicht:
- Die Auskunft über den Bearbeitungsstatus von eingereichten Rechnungen der letzten zwei Jahre
- die Abfrage des (geplanten) Zahldatums für eine akzeptierte Rechnung
- die Abfrage der Rückweisungsgründe für eine abgelehnte Rechnung
- die Abfrage des zuständigen Standortes der Militärversicherung
Versichertenkarte für beruflich und freiwillig Versicherte MV
Beziehen Sie als beruflich Versicherte/-r Leistungen bei Ärzten, Physiotherapeuten oder Apotheken, so weisen Sie sich mit ihrer persönlichen Versichertenkarte aus oder nennen die Sozialversicherungsnummer. Die Informationen benötigt der Leistungserbringer zur direkten Abrechnung mit der MV.
Kann die Versichertenkarte nicht eingesetzt werden, wie beispielsweise bei Optikerleistungen, so müssen Versicherte ausnahmsweise die Rechnung vorfinanzieren. Gegen Quittung (Rechnung, Rückforderungsbeleg, etc.) vergütet Ihnen die Militärversicherung den geschuldeten Betrag.