Versicherungsleistungen der Militärversicherung
Die Militärversicherung übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheit und Unfall sowie Eingliederungsmassnahmen, entrichtet Taggelder und Renten bei Arbeits- oder Erwerbsausfall und deckt die Risiken von Invalidität und Tod. Diese Leistungen werden unter Anrechnung von Prämien- und Regresseinnahmen vom Bund finanziert.
Inhalt
Kurz und bündig
Zentral bei der MV sind die Behandlungskosten. Die MV entschädigt dabei die Leistungserbringer/-innen direkt - die Versicherten beteiligen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt.
Neben dem Aufkommen für die Heilbehandlung entrichtet die MV auch Pflegezulagen, übernimmt die Kosten für gesundheitsförderliche Hilfsmittel und für Schäden an mitgeführten Gegenständen.
Im Bereich Taggeld- und Rentenleistungen spricht die MV vornehmlich Taggelder, zahlt aber je nach Fall auch Eingliederungsleistungen, Integritätsschadenrenten und Hinterlassenenleistungen.
Heilkosten und Kostenvergütungen
Heilbehandlung
Die MV entschädigt die Leistungserbringer (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Spitäler) direkt. Die Versicherten beteiligen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt. Bei Spitalaufenthalten übernimmt die MV die Kosten der allgemeinen Abteilung. Der Leistungsumfang der MV bei Heilbehandlung entspricht weitgehend jenem der sozialen Krankenversicherung.
Pflegezulagen
Die MV vergütet bei Hilflosigkeit bzw. bei Hauspflege die konkreten Mehrkosten entsprechend dem Betreuungsbedarf.
Hilfsmittel
Die MV vergütet ohne Listenbeschränkung einfache und zweckmässige Hilfsmittel für die Besserung des Gesundheitszustands und für die berufliche und soziale Eingliederung.
Sachschäden
Die MV vergütet Sachschäden an Kleidern, Brillen, Uhren und weiteren üblicherweise mitgeführten Gegenständen, sofern ein enger Zusammenhang zwischen dem Sachschaden und der Gesundheitsschädigung besteht.
Reisekosten
Die MV vergütet die notwendigen Such-, Transport- und Reisekosten sowie in Ausnahmefällen die Spitalbesuchskosten von Angehörigen.
Taggeld- und Rentenleistungen
Bei Krankheit und Unfall erhalten versicherte Personen neben medizinischen Leistungen auch ihrer Situation entsprechende Geldleistungen. Somit sind sie gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls geschützt.
Taggeld
Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, im Haushalt Tätige, Arbeitslose und Studenten, die vorübergehend eine Verdiensteinbusse erleiden, erhalten ein Taggeld.
Eingliederungsleistungen
Droht eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, besteht ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der MV wie Berufsberatung, Kapitalhilfe, Umschulung oder Nachfürsorge.
Integritätsschadenrenten
Wer eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen oder psychischen Unversehrtheit erleidet, erhält dafür eine lebenslange, auskaufbare Rente.
Hinterlassenenleistungen
Im Todesfall erhalten Angehörige, die einen Versorgerschaden erleiden, eine Hinterlassenenrente; je nachdem auch eine Bestattungsentschädigung und eine Genugtuung.