Individuell angefertiger Gehörschutz: Schutzwirkung messen nicht vergessen!
Inhalt
Beschreibung
Jedes Ohr ist individuell geformt. Deshalb bietet eine Gehörschutz-Otoplastik – ein Gehörschutz, der für eine bestimmte Person massgefertigt wird – einen optimalen Schutz vor Lärm. Um den Schutz des Gehörs zu gewährleisten, muss vorgängig ein Abdruck des Ohrs gemacht werden. Ein solcher individuell angepasster Gehörschutz ist zwar aufwendiger und teurer als handelsübliche Ohrstöpsel, aber er bietet einen besseren Schutz und einen hohen Tragkomfort. Ausserdem können Gehörschutz-Otoplastiken bei guter Pflege mehrere Jahre halten. Die Schutzwirkung ist allerdings nur dann gegeben, wenn die Form der Otoplastik perfekt an den Gehörgang angepasst ist. Deshalb sind Unternehmen, die Otoplastiken herstellen und verkaufen, verpflichtet, die effektive Schutzwirkung mit einer Messung an der Benutzerin oder dem Benutzer nachzuweisen. Und dies innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf. Arbeitgebende sind ihrerseits verpflichtet, die Schutzwirkung der Otoplastiken ihrer Mitarbeitenden alle drei Jahre zu überprüfen. Ein angepasster Gehörschutz muss auch die konkrete Lärmsituation am Arbeitsplatz berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der Gehörschutz bei einer Veränderung der Lärmsituation angepasst werden muss. Das Faltblatt «Individuell angefertigter Gehörschutz: Schutzwirkung messen nicht vergessen!» fasst die Pflichten beim Inverkehrbringen von Gehörschutz-Otoplastiken für Arbeitgebende, Hersteller/-innen, und Lieferant/-innen einfach und verständlich zusammen. Weitere Informationen zum Thema Gehörschutz finden Sie auf unserer Seite «Lärm und Vibrationen».