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Vortäuschen von Unfällen oder Arbeitsverhältnissen

Versicherungsmissbrauch liegt vor, wenn Personen Leistungen beziehen, auf die sie keinen Anspruch haben – beispielsweise in Form von Taggeldern oder Renten. Die Betrugsvarianten sind zahlreich.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Die Suva zahlt nur, wenn die Versicherungsdeckung gegeben und der Unfallhergang geklärt ist.
      • Auskunftspflicht: Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) dürfen Versicherer die medizinische und erwerbliche Situation von Leistungsbezügern überprüfen.
      • Bei begründetem Anfangsverdacht und als letztes Mittel kann die Suva in Einzelfällen Versicherungsdetektive einsetzen.

      Versicherungsmissbrauch in Zahlen

      Der steigenden Anzahl der Verdachtsfälle begegnete die Suva mit einem Ausbau der Missbrauchsbekämpfung. Das lohnt sich: Erfolgreich abgeschlossene Fälle erbrachten seit 2007 mehr als 215 Millionen Franken Einsparungen.

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