Kriminelles Vorgehen in versicherten Betrieben
Es ist keine Seltenheit, dass versicherte Betriebe falsche Angaben machen, um weniger oder keine Prämien bezahlen zu müssen. Hier erfahren Sie, welche Art von Versicherungsmissbrauch häufig vorkommt und was die Suva dagegen unternimmt. Machen Sie sich anhand der Fallbeispiele ein Bild.
Inhalt
Kurz und bündig
Schwarzarbeit ist eine Realität, die finanzielle Konsequenzen hat: Prämien werden damit hinterzogen und Sozialleistungen nicht bezahlt. Bei wirtschaftlich aussichtslosen Situationen von Betrieben wird oftmals ein Trick angewendet: Ein Firmenbestatter übernimmt eine Firma, die kurz vor dem Konkurs steht, benennt sie um, registriert sie in einem anderen Kanton und ändert ihren Zweck. Dann lässt er sie Konkurs gehen, damit die Gläubiger nicht mehr zu ihrem Geld kommen.
Das unternimmt die Suva dagegen:
- Wir führen regelmässig Betriebsrevisionen durch und schauen bei Auffälligkeiten genau hin. Zudem arbeiten wir eng mit unseren regionalen Partnern (z.B. kantonale Kontrollorgane Schwarzarbeit) zusammen
- Stellen wir fest, dass uns Firmen systematisch hintergehen, reichen wir Strafanzeige ein.
Prämienhinterziehung
Es kommt immer wieder vor: Betriebe bezahlen durch falsche oder unterlassene Angaben bewusst zu wenig Prämien. Dann liegt klar ein Fall von Versicherungsmissbrauch vor. Dies ist beispielsweise bei Schwarzarbeit der Fall, wenn betrügerische Unternehmen Arbeitnehmende bar bezahlen, ohne die Prämien der Suva oder anderer Sozialversicherungen abzurechnen.
Konkursreiterei
Bei der Konkursreiterei übergibt ein überschuldeter Unternehmer sein Unternehmen, das kurz vor dem Konkurs steht, einem sogenannten Firmenbestatter. So kann er den Konkurs vermeiden und ist die Schulden los. Dafür zahlt der ursprüngliche Inhaber einem Vermittler ein paar tausend Franken. Dieser überweist einen Teil des Betrags an den Bestatter, der die Firma umbenennt, oft den Zweck ändert und den Sitz in einen anderen Kanton verlegt, um einen leeren Betreibungsregisterauszug zu erhalten. Diesen nutzen Bestatter oft für Bestellungs- oder Leasingbetruge. Solche Machenschaften werden häufig verwendet, um systematisch öffentlich-rechtliche Schulden wie Sozialversicherungsprämien nicht zu bezahlen.
Die Massnahmen der Suva bei Verdachtsfällen
- Die Suva führt regelmässig Betriebsrevisionen durch und schaut bei Auffälligkeiten genau hin. Zudem arbeiten wir eng mit unseren regionalen Partnern (z.B. kantonale Kontrollorgane Schwarzarbeit) zusammen.
- Wenn Firmen die Suva systematisch hintergehen, reicht die Suva Strafanzeige ein.
Prüfen Sie Ihre Subunternehmer
Für einen fairen Wettbewerb und gegen Prämienbetrug und Schwarzarbeit
Schwarzarbeit bedeutet eine krasse Wettbewerbsverzerrung und erhöht den Preisdruck auf alle ehrlichen Unternehmen. In gewissen Branchen treffen wir regelmässig auf Fälle, bei denen mittels Subunternehmer-Konstrukten systematisch Prämien, Beiträge und Abgaben hinterzogen werden. Bereits heute werden diverse Kontrollen bei Subunternehmern durchgeführt. Diese decken in der Regel die Höhe der bei den Sozialversicherungen gemeldeten Lohnsummen nicht ab.
Helfen Sie mit, Prämienbetrug und Schwarzarbeit zu verhindern, indem Sie Ihre Subunternehmer prüfen:
1. |
Fordern Sie von Ihren Subunternehmern eine Vollmacht ein Diese muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Subunternehmens unterschrieben werden. Der Name des Unterzeichnenden muss ersichtlich sein. |
2. |
Reichen Sie uns die Vollmacht/en ein. Danach erteilen wir Ihnen Auskunft. Wichtig: Nur wenn die oben erwähnten Punkte erfüllt sind, ist eine Auskunft möglich. |
3. |
Analysieren Sie Ihre Subunternehmer Ein Missverhältnis zwischen Auftragsvolumen und der deklarierten Lohnsumme bei der Suva (z.B. Umsatz 2 Mio. Franken, deklarierte Lohnsumme 1 Mio. Franken) kann ein Hinweis auf folgende Punkte sein:
Tauchen die gleichen Personen oder das gleiche Umfeld mit «neuen» Firmen auf, ist das ein Hinweis darauf, dass sich die verantwortlichen Personen mit Hilfe von Konkursen oder Firmenverkäufen ihrer Verantwortung entziehen. Die im Handelsregister eingetragenen Personen müssen dabei nicht mit den faktischen Geschäftsführern übereinstimmen. |
4. |
Klären Sie Auffälligkeiten mit Ihren Subunternehmern Seien Sie kritisch, insbesondere im Hinblick auf Falschaussagen und/oder gefälschten Unterlagen. |
5. |
Handeln Sie, wenn die Auffälligkeiten nicht erklärbar sind Beenden Sie die Zusammenarbeit oder fordern Sie konsequent und regelmässig Nachweise, dass Sozialversicherungsbeiträge für alle beschäftigten Personen bezahlt werden. Der Entscheid und die Verantwortung über die Zusammenarbeit mit Subunternehmern, obliegt immer dem Unternehmen. |
Nur durch ein gemeinsames, konsequentes Handeln können wir Prämienbetrug und Schwarzarbeit verhindern. Leisten auch Sie einen Beitrag für einen fairen Wettbewerb!
Die Suva hat gemeinsam mit dem Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) und dem Schweizerischen Maler- und Gipser-Unternehmer-Verband (SMGV) Initiativen gegen Schwarzarbeit und Prämienbetrug lanciert. Weitere Informationen:
- Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV): «Initiative für einen fairen Wettbewerb sowie gegen Schwarzarbeit und Prämienbetrug»
- Schweizerischer Maler- und Gipser-Unternehmer-Verband (SMGV): «Fairer Wettbewerb – gemeinsam gegen Schwarzarbeit»