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Der Freundschaftsdienst

In diesem Praxisbeispiel wurde von einem Arbeitgeber gemeldet, dass einer seiner Mitarbeiter in den Ferien verunglückt sei. Jedoch war der besagte Eisenleger anscheinend erst frisch angestellt und weitere Fakten passten nicht ins Bild. Es musste sich also um einen Versicherungsbetrug handeln.

Inhalt

      Ein Eisenleger verunfallte während seiner Ferien im Ausland tödlich. Dies meldete zumindest sein Arbeitgeber. Bloss: Sein Arbeitgeber war gar nicht sein Arbeitgeber und der Verunfallte machte auch keine Ferien. Es war Mitte Januar als ein Arbeitgeber der Suva einen tödlichen Unfall eines dreifachen Familienvaters meldete. Er sei im Ausland in den Ferien verunglückt. Pikant: Der Verunfallte war gemäss Unterlagen erst seit zwei Wochen als Eisenleger bei der Schweizer Firma angestellt. Zuvor hatte er lange keinen Job gehabt.

      Wie war es möglich, dass dieser Arbeitnehmer bereits nach den ersten zwei Wochen Ferien beziehen konnte? Und hatte der Eisenleger in diesem kalten Januar auf den Baustellen überhaupt gearbeitet? Gemäss den eingereichten Arbeitsrapporten war der Mann auf verschiedenen Baustellen aktiv. Abklärungen der Suva ergaben allerdings, dass mit einer Ausnahme alle angegebenen Firmen sagten, sie hätten in dieser Periode keine Aufträge an die Eisenlegerfirma vergeben. Jener Betrieb, der einen Auftrag eilte, konnte nicht angeben, welcher Mitarbeiter auf der Baustelle war.

      Keine Antworten

      Die Witwe des Verstorbenen konnte zudem weder sagen, wann ihr Mann ins Ausland gereist war noch kannte sie den Grund der Reise. Ausserdem war auch unklar, wovon die Familie in den letzten Jahren gelebt hatte, da ihr Mann anscheinend keine Arbeit hatte. AHV-Beiträge zahlte er zumindest keine ein. Nach mehreren Mahnungen hat die Suva schliesslich einen abgelaufenen Pass mit Ein- und Ausreisestempeln erhalten. Es stellte sich heraus, dass der angebliche Eisenleger Inhaber einer grossen Baufirma war und seit Jahren einen Grossauftrag im Ausland hatte. Er war nicht etwa während der Ferien, sondern bei der Arbeit tödlich verunglückt. Der Mann war aber dort nicht versichert.

      Der Schwindel

      Also war der Bruder des Versicherten – Geschäftsführer besagter Schweizer Firma – mit einem nachträglich konstruierten Arbeitsverhältnis behilflich. So wurden für den Todesfall Versicherungsleistungen fällig. Die Suva hätte alleine der Witwe eine kapitalisierte Rente von über 855 000 Franken auszahlen müssen. Zudem hätten die Kinder noch Waisenrenten zugute gehabt. Die Suva lehnte den Fall mangels Versicherungsdeckung ab. Diese Entscheidung focht weder der Arbeitgeber noch die Familie an.

      3842.d.pdf

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