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Rüsten Sie ältere Aufzüge sicherheitstechnisch nach

Bestehende Personen- und Lastenaufzüge sind sicherheitstechnisch weniger gut ausgestattet als neue Anlagen. Eine harmonisierte europäische Norm gibt Auskunft darüber, welche Punkte bei älteren Liften ein Risiko darstellen. Wir sagen Ihnen, wann Sie nachrüsten müssen und worauf Sie dabei achten sollten.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Ältere Aufzüge sind nicht gleich sicher gebaut wie neuere Anlagen. Der Stand der Technik hat sich weiterentwickelt und verlangt heute ein höheres Sicherheitsniveau.

      • Lasten- und Personenaufzüge, die vor Inkrafttreten der Aufzugsverordnung von 2001 in Betrieb genommen wurden, haben zum Beispiel oft keine Kabinenabschlusstüren, eine unzureichende Anhaltegenauigkeit und keine Notrufeinrichtung.
      • Die europäische Norm SN EN 81-80 nennt 94 signifikante Gefährdungen, die ältere Aufzüge im Vergleich zu neuen aufweisen können. Erhöhen Sie die Sicherheit der Aufzugsanlagen in Ihrem Betrieb, indem Sie sie gemäss den geltenden Vorschriften nachrüsten.

      Um welche Aufzüge geht es?

      Wir sprechen hier von betrieblichen Personen- und Lastenaufzügen, die vor dem 1. August 2001 in Verkehr gebracht wurden. Damals wurde die Aufzugsverordnung in Kraft gesetzt. Ältere Aufzüge, welche die Vorgaben der Verordnung nicht erfüllen, können Sicherheitsrisiken bergen. Sie haben zum Beispiel keine Kabinenabschlusstüren, keine Notrufeinrichtung, eine schlechte Anhaltegenauigkeit oder keinen abschliessbaren Hauptschalter.

       

      Europäische Norm bringt Verbesserungen

      Die Sicherheitsnorm SN EN 81-80 definiert «Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge» in Betrieben. Sie nennt 94 Gefährdungspunkte älterer Aufzugsanlagen und beschreibt zu jedem, mit welchen Massnahmen Sie die Sicherheit Ihrer Aufzüge verbessern können.

      Wann muss nachgerüstet werden?

      Als Betreiberin oder Betreiber von älteren Personen- und Lastenaufzügen müssen Sie diese Anlagen nachrüsten, wenn dies «notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen» ist (Unfallversicherungsgesetz Art. 82). In der Praxis können Sie den Zeitpunkt einer Nachrüstung selbst bestimmen. Spätestens wenn Sie Ihre Aufzüge modernisieren, ist die sicherheitstechnische Nachrüstung jedoch Pflicht.

      In gewissen Kantonen sind die Regeln strenger

      Für Firmen, die in den Kantonen Genf, Zürich, Glarus, Tessin oder Luzern tätig sind, gelten für die Sanierung von Aufzugsanlagen strengere Regeln: Diese Kantone haben in ihrer Gesetzgebung eigene Vorschriften verankert. Genf und Zürich legen zudem Fristen fest, innerhalb derer Sie gewisse Punkte aus der Norm SN EN 81-80 umsetzen müssen.

      Kabinenabschlusstüre oder Sicherheits-Lichtgitter nachrüsten?

      Bestehende Personen- und Lastenaufzüge ohne Kabinenabschlusstüren müssen mit kraft- oder handbetätigten Türen nachgerüstet werden (SN EN 81-80, Gefährdung 4.20). Die Umsetzung dieser Massnahme kann jedoch einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern oder den Materialfluss im Betrieb in unverhältnismässiger Weise beeinträchtigen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Kabineneingänge ausnahmsweise mit Sicherheits-Lichtgittern anstelle von Kabinenabschlusstüren zu sichern.

      Einbau von Sicherheits-Lichtgittern

      Ob der Aufwand für den Einbau von Kabinenabschlusstüren oder eine daraus resultierende Beeinträchtigung des Materialflusses verhältnismässig sind, muss anhand objektiver Kriterien beurteilt werden. Damit Anbieter von Aufzugserneuerungen diese Frage klären können, hat die Suva gemeinsam mit Fachorganisationen solche objektiven Kriterien definiert (siehe dazu das Factsheet im Download- und Bestell-Center unten). Diese Kriterien gelten ausschliesslich für Personen- oder Lastenaufzüge in Betrieben.

      Die Frage, ob die Nachrüstung eines Aufzugs mit Kabinenabschlusstüren den Materialfluss unverhältnismässig beeinträchtigt, muss der Betrieb beantworten. Um hier Fehlentscheiden vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, die Verhältnismässigkeit durch die Suva beurteilen zu lassen. Das Formular zum Beantragen einer Beurteilung können Sie mit dem unten stehenden Link herunterladen.

      Downloads und Bestellungen

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