Sonnenschutz in der Praxis
An Sonnentagen halten wir uns am liebsten im Freien auf. Aber die Sonne hat ihre Tücken. Die von ihr ausgehende UV-Strahlung schadet Haut und Augen. Besonders betroffen sind Menschen, die draussen arbeiten. Sie haben ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Wir erklären Ihnen, worin ein wirksamer Sonnenschutz besteht.
Inhalt
Kurz und bündig
Bereits 15 Minuten an der Sonne reichen aus, um einen Sonnenbrand zu bekommen. Deshalb gilt: Wenn man länger als 15 Minuten in der Sonne ist, muss man sich durch geeignete Massnahmen vor der UV-Strahlung schützen. Dies gilt vor allem in der Zeit von 11 bis 15 Uhr, wenn die Sonnenstrahlung am intensivsten ist. Das bedeutet:
- Sorgen Sie für Schatten.
- Passen Sie die Arbeitszeiten an.
- Ergreifen Sie persönliche Schutzmassnahmen (angemessene Kleidung und Sonnencreme), wenn dies nicht möglich ist.
Ribi on Tour: UV-Schutz
Sehen heisst glauben. Zum Beispiel bei unsichtbaren Gefahren, wie der UV-Strahlung. Um aufzuzeigen, wie wichtig konsequent angewandter Sonnenschutz ist, veranstaltet Ribi ein Fotoshooting der besonderen Art. Und löst bei seinen Modellen erhebliches Erstaunen aus.
Sommer: Hoch-Zeit für UV-Strahlen
Bereits im Frühling scheint die Sonne intensiver. Im Juni und Juli erreicht die Intensität der UV-Strahlung ihren Höhepunkt. Selbst bei moderaten Temperaturen und bewölktem Himmel ist die Haut dann intensiver Strahlung ausgesetzt und muss geschützt werden.
Machen Sie sich bewusst, dass
- alle Massnahmen für den Sonnenschutz jeweils von 9 bis 17 Uhr von April bis September gelten
- mindestens im Juni und Juli ist eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz zu tragen ist
- nur bei komplett geschlossener Wolkendecke keine UV-Schutzmassnahmen notwendig sind
- die UV-Strahlung in den Bergen stärker ist als im Flachland
- reflektierende Flächen (Glas, Wasser, Schnee und Sand) oder helle Flächen, wie Dächer, die UV-Strahlung fast verdoppeln
Wie funktioniert ein optimaler Sonnenschutz?
Wer sich bei der Arbeit oder in der Freizeit häufig in der Sonne aufhält, sollte sich ab Anfang April konsequent vor UV-Strahlen schützen. Wenn Ihre Mitarbeitenden im Freien tätig sind, ist es Ihre Aufgabe als Arbeitgeber, angemessene Schutzmassnahmen zu ergreifen, die auf die jeweilige Arbeitssituation abgestimmt sind.
Worin besteht aber ein optimaler Sonnenschutz? Die vier wichtigen Säulen des Sonnenschutzes sind:
- Schatten
- angepasste Arbeitszeiten
- geeignete Kleider, Kopfbedeckung und Sonnenbrille
- Sonnenschutzmittel
Wenn es nicht möglich ist, im Schatten zu arbeiten, bietet sich eine Verschiebung der Aussenarbeitszeiten an. Lassen Sie Ihr Team nur morgens und am späteren Nachmittag draussen arbeiten. Vermeiden Sie eine Sonnenexposition, wenn der Sonnenstand am höchsten ist. Ergänzen Sie die Schutzmassnahmen mit einer angemessenen Arbeitskleidung, die den ganzen Körper schützt. Hierzu zählt auch eine Kopfbedeckung mit Sonnenblende und Nackenschutz. Und erinnern Sie Ihre Mitarbeitenden, Sonnencreme mit mindestens einem Schutzfaktor 30 aufzutragen, bevor Sie in die Sonne gehen, und dies mehrmals pro Tag zu wiederholen.
Prüfen Sie die Möglichkeit, den Arbeitsplatz durch Sonnensegel, Zelte oder Planen abzuschatten. Im Schatten sind Ihre Mitarbeitenden gut geschützt. Achten Sie aber darauf, dass ein leicht bedeckter Himmel trügerisch ist. Er schützt nicht vor UV-Strahlen. Nur bei einer komplett geschlossenen Wolkendecke können Sie sicher vor einer hautschädigenden Strahlung sein.
Vermeiden Sie, wenn immer möglich, Ausseneinsätze um die Mittagszeit und am frühen Nachmittag. Von 11 bis 15 Uhr ist der Sonnenstand und damit die UV-Strahlung am höchsten. Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden in dieser Zeit Arbeiten in Innenräumen ausführen oder sorgen Sie für einen beschatteten Arbeitsplatz.
Nicht immer ist es möglich, den Arbeitsplatz zu verschatten oder die Arbeitszeiten anzupassen. Dann sind persönliche Schutzmassnahmen unumgänglich. Diese bestehen zum einen aus Kleidung, die möglichst viele Hautstellen bedeckt. Insbesondere die Stirn, Nase, Ohren und Nacken müssen geschützt werden. Diese sogenannten Sonnenterrassen sind der Sonne am stärksten ausgesetzt. Ein Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz bietet den besten Schutz. Zum anderen ist auf die wiederholte Verwendung von Sonnencreme zu achten.
An sonnigen Tagen ist die UV-Strahlung schon am Morgen intensiv. Deshalb sollte Sonnencreme mit einem möglichst hohen Schutzfaktor (30 bis 50) verwendet und möglichst frühzeitig aufgetragen werden. Wichtig ist, alle freien Körperstellen einzureiben und dies von 9 bis 17 Uhr mehrmals täglich zu wiederholen. Denn durch Abrieb und Schwitzen lässt die Wirkung von Sonnenschutzmitteln nach. Leider wird dies zu selten bedacht und oft zu wenig Sonnencreme verwendet.
Häufige Fragen zur Umsetzung von UV-Schutzmassnahmen
Wer muss die Sonnencreme zur Verfügung stellen? Wie oft muss man diese anwenden? Ist «oben ohne» auf der Baustelle ok? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich zur Umsetzung von UV-Schutzmassnahmen immer wieder stellen.
Im Sommer ist die UV-Strahlung am intensivsten. Sie erreicht ihren Höhepunkt am längsten Tag des Jahres zur Sommer-Sonnenwende am 21. Juni. Für den Aufenthalt in der Sonne sind deshalb neben der Sonnencreme zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich. Ist es nicht möglich, im Schatten zu arbeiten, muss in jedem Fall eine Kopfbedeckung oder ein Schutzhelm mit Nackenschutz und Stirnblende getragen werden.
Arbeiten in den Bergen ist eine besondere Herausforderung. Vor allem dann, wenn die Arbeit im Freien stattfindet. Die Intensität der UV-Strahlen nimmt pro 1000 Höhenmeter um etwa zehn Prozent zu. Bei Schnee verstärkt sich die Wirkung zusätzlich und führt fast zu einer Verdoppelung der UV-Strahlung.
Grundsätzlich gilt, bei Arbeiten über 1500 Metern und bei Schnee sind bewährte Schutzmassnahmen anzuwenden. Die entsprechende Kleidung, Sonnencreme, eine Sonnenbrille und eine gute Kopfbedeckung gehören das ganze Jahr über zur Standardausrüstung. Dies gilt insbesondere von März bis Oktober. Von Mai bis August ist zudem auf das Tragen einer Kopfbedeckung oder eines Helms mit Stirnblende und Nackenschutz zu achten. Noch besser ist es, den Arbeitsplatz zu beschatten.
Bereits 15 Minuten ungeschützt in der Sonne reichen aus, um einen Sonnenbrand zu bekommen. Vergessen Sie deshalb nie, eine Sonnencreme aufzutragen, wenn Sie länger als 15 Minuten in der Sonne sind.
Ja, wie alle andere PSA zum Sonnenschutz müssen Arbeitgebende auch Sonnencreme zur Verfügung stellen und die Mitarbeitenden müssen diese anwenden (mehrmals täglich auf alle freien Hautstellen, insbesondere Gesicht).
Bei Arbeiten an der Sonne ist es wichtig, dass alle freien Körperstellen (insbesondere auch Stirn, Nase, Ohren, Nacken) mehrmals am Tag reichlich mit Sonnencreme eingerieben werden (mindestens Sonnenschutz-Faktor 30). Durch Abrieb und Schwitzen lässt die Wirkung der Sonnencreme schnell nach. Die meisten Personen, die draussen arbeiten, verwenden zu wenig Sonnencreme. Den besten UV-Schutz bieten die Kleider und eine Kopfbedeckung. Darum schützt bei starker UV-Strahlung (mindestens im Juni und Juli) nur die Kombination von geeigneter Kleidung, Sonnencreme und das Tragen von Stirnblende und Nackenschutz.
Nein, wir fordern für Arbeitskleidung keinen ausgewiesenen UV-Schutz, denn jede Arbeitsbekleidung schützt sehr gut gegen UV-Strahlung. Falls Sie aber zertifizierte UV-Schutzbekleidung beschaffen möchten, achten sie auf einen UPF von mindestens 40.
Nein. Bei Arbeiten draussen an der Sonne muss mindestens ein T-Shirt getragen werden. Ein Träger-Shirt reicht nicht aus. Die Schultern müssen vollständig bedeckt sein. Bekleidung und Kopfbedeckung sind die Grundpfeiler des persönlichen UV-Schutzes. Alle unbedeckten Körperstellen sind zusätzlich einzucremen.
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