Hautkrebs: Frühzeitig erkennen, richtig handeln
Die Haut vergisst keinen Sonnenstrahl und erst recht keinen Sonnenbrand. Das beginnt bereits in der Kindheit. Wer sich jahrelang starker UV-Strahlung aussetzt, trägt ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Wir erklären Ihnen, wie Sie die verschiedenen Formen von Hautkrebs erkennen und wie Sie sich davor schützen.
Inhalt
Kurz und bündig
Hautkrebs ist eine tückische Erkrankung, denn die Weichen für seine Entstehung werden frühzeitig gestellt. Was sollten Sie dazu wissen?
- Der häufige Aufenthalt an der Sonne schadet der Haut. Die damit verbundene UV-Strahlung hinterlässt dauerhafte Spuren. Jeder ungeschützte Aufenthalt an der Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko.
- Achten Sie regelmässig auf Hautveränderungen. So sind Sie in der Lage, Hautkrebs frühzeitig zu erkennen.
- Hautkrebs tritt vor allem an sonnenexponierten Körperstellen auf. Diese müssen bei der Arbeit im Freien und in der Freizeit, vor allem im Hochsommer und bei Schnee im Winter, vor UV-Strahlen geschützt werden.
- Wer während seiner Berufstätigkeit vorwiegend draussen an der Sonne gearbeitet hat, kann hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen.
- Weitere wichtige Informationen zum Schutz vor UV-Strahlen erfahren Sie unter: suva.ch/sonne
Plötzlich Hautkrebs – Video
«Stell dir vor, du wachst eines Morgens auf, schaust in den Spiegel und hast Hautkrebs.» Der Jugendliche Marino, Protagonist in unserem Video, weiss jetzt, wie sich das anfühlt. Das Video zeigt in einer eindrucksvollen Make-up-Transformation, welche negativen Auswirkungen UV-Strahlen auf ungeschützte Haut haben können.
Im Video erklären die Hautärztin Dr. Sibylle Schliemann und der Experte Dr. Roland Krischek, welche Veränderungen Ihrer Haut gefährlich werden können und wie Sie sich wirkungsvoll vor UV-Strahlen schützen.
Marino hat beschlossen, ab heute vorsichtiger zu sein, damit Hautkrebs für ihn nicht zur Realität wird. Tun Sie es ihm gleich, und schützen Sie Ihre Haut vor Sonnenschäden.
Sonnenterrassen schützen
Als Sonnenterrassen werden exponierte Stellen des Körpers bezeichnet, die empfänglich für Sonnenbrände sind. Betroffen sind vor allem Gesicht (Nase, Stirn, Wangen, Ohren und Lippen), bei lichtem Haar oder Glatze der Kopf sowie Hals und Nacken, Unterarme, Hand- und Fussrücken. Bei bestimmten Outdoor-Berufen werden auch die Füsse und Oberschenkel dazu gezählt.
Zeichen starker Sonnenexposition
Klinische Zeichen einer chronischen UV-Schädigung der Haut weisen auf eine hohe kumulative UV-Belastung hin. Zeichen einer chronischen Lichtschädigung sind z. B.:
- tiefe Falten, mit Ausnahme mimischer Falten
- sichtbare, teils hervorstehende Blut- und Kapillargefässe der Haut (Teleangiektasien)
- Verlust der Pigmentzellen oder Überpigmentierung
- Ausdünnung der Haut
- Faltenbildungen am Nacken
Arten von Hautkrebs
Hautkrebs tritt in unterschiedlichen Ausprägungen auf. Allen liegen bösartige Veränderungen der Hautzellen zugrunde. Nicht immer können sie von harmlosen Hautveränderungen unterschieden werden. Im Zweifelsfall ist der Rat eines Dermatologen einzuholen.
Spinaliom
Ein Spinaliom, auch Plattenepithel-Karzinom oder Stachelzell-Karzinom genannt, ist ein bösartiger Tumor der Haut. Plattenepithel-Karzinome der Haut wachsen, wenn sie nicht behandelt werden, in das Gewebe ein und zerstören es dabei. Zwar bilden sie nur selten (in ca. 5 % aller Fälle) Tochtergeschwülste, sogenannte Metastasen, doch ist eine Metastasierung prinzipiell möglich.
Das Spinaliom entsteht meist aus einer aktinischen Keratose und tritt wie diese an Hautstellen auf, die viel UV-Strahlung ausgesetzt sind.
Eine aktinische Keratose (aus aktis = [Sonnen-]Strahl und kera = Horn) ist eine dauerhafte Schädigung der Oberhaut, hervorgerufen durch UV-Strahlung. Typische Anzeichen sind rotbraune, raue und schuppende Flecken und Verhornungen an Stellen, die häufiger Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren.
Aktinische Keratosen sind weit verbreitet und werden als Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms angesehen. Sie müssen frühzeitig behandelt werden, um den Übergang in ein vollumfängliches Spinaliom zu verhindern.
Basaliom
Das Basaliom ist eine bösartige Krebserkrankung der Haut, die sich im Bereich der Haarfollikel sowie in den basalen Schichten der Oberhaut entwickelt. Basaliome treten vor allem bei Personen zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr auf. Sie stellen mit 65 % den grössten Anteil der malignen Hauttumore und kommen etwa zehnmal häufiger vor als Spinaliome. Basaliome bilden nur selten Tochtergeschwülste (Metastasen) in anderen Organen. Allerdings können die Tumore aggressiv in das umgebende Gewebe hineinwachsen und dabei auch Knorpel und Knochen befallen, weswegen sie frühzeitig entfernt werden sollen.
Daneben gibt es zahlreiche gutartige, teils UV-bedingte Hautveränderungen, deren Abgrenzung zu bösartigen Diagnosen schwierig ist. Deswegen ist es bei neuen oder sich verändernden Hautbefunden immer ratsam, einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.
Die auf dieser Seite verwendeten Bilder sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Dr. med. Andreas Peter Müller.
Weitere Informationen finden Sie unter www.derma-med.ch
Melanom
Das maligne Melanom geht von den pigmentbildenden Zellen der Haut oder Schleimhaut aus, den sogenannten Melanozyten. Deswegen nennt man das Melanom auch «schwarzen Hautkrebs». Als wichtigste Ursache gilt eine starke, wiederkehrende UV-Belastung mit Sonnenbränden, wobei vor allem die Sonnenbestrahlung im Kindes- und Jugendalter eine Rolle spielt. Intensive UV-Belastung in der Kindheit führt – auch ohne Sonnenbrand – dazu, dass vermehrt Pigmentmale entstehen.
Auch die genetische Veranlagung scheint eine wesentliche Rolle zu spielen. So können Menschen mit mehreren individuellen Risikofaktoren – wie heller Haut (Hauttyp I und II), rötlichen oder blonden Haaren, Neigung zu Sommersprossen, Sonnenbrandflecken oder ein Verwandter oder eine Verwandte 1. Grades mit malignem Melanom – ein bis zu 120-fach erhöhtes Risiko haben, an einem malignen Melanom zu erkranken. Hier spielen also vorwiegend ausserberufliche Risikofaktoren bei der Entstehung eine Rolle, weswegen Melanome nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden können.
Heller versus schwarzer Hautkrebs
Wie unterscheiden sich heller und schwarzer Hautkrebs?
Heller Hautkrebs
- In der Schweiz erkranken pro Jahr rund 25 000 Personen neu an hellem Hautkrebs. Davon sind etwa 1000 Fälle beruflich bedingt und können als Berufskrankheit anerkannt werden.
- Der helle Hautkrebs tritt an Stellen auf, die ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind. Dazu gehören Stirn und Scheitelbereich (vor allem bei Glatzenbildung), Nase, Lippen, Ohren, Nacken und Handrücken.
- Heller Hautkrebs äussert sich durch Veränderungen an der Haut, die nicht wieder verschwinden: Knötchen, rötliche und raue Stellen, die auch bluten können.
- Heller Hautkrebs entwickelt sich meistens über viele Jahre bis Jahrzehnte. Er wächst unbehandelt tief in die Haut ein und kann — wenn auch selten — streuen. Dadurch wird eine Behandlung sehr schwierig und langwierig. Auch wenn die Chance auf Heilung besteht, kann die Erkrankung tödlich enden.
Schwarzer Hautkrebs
- In der Schweiz erkranken pro Jahr etwa 2700 Personen neu an schwarzem Hautkrebs. Schwarzer Hautkrebs wird in der Regel nicht als Berufskrankheit anerkannt, da schwarzer Hautkrebs auch genetisch bedingt entstehen kann.
- Schwarzer Hautkrebs tritt häufig an Körperstellen auf, die nicht dauernd ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind, z. B. am Rücken, an Armen oder Beinen.
- Schwarzer Hautkrebs äussert sich durch eine pigmentierte Hautveränderung (die Haut wird an diesen Stellen dunkler) oder durch ein Muttermal, welches sich verändert.
- Schwarzer Hautkrebs kann sich innert kurzer Zeit entwickeln und ist sehr aggressiv. Wenn der Hautkrebs einwächst und sich im Körper verbreitet, ist es sehr schwer, ihn zu behandeln oder zu heilen.
- Pro Jahr sterben in der Schweiz rund 500 Personen an schwarzem Hautkrebs.
Unsere Tabelle fasst die wichtigsten Hautkrebsmerkmale zusammen:
Aspekt / Krebsart | Basaliom (heller Hautkrebs) | Spinaliom (heller Hautkrebs) | Melanom (schwarzer Hautkrebs) |
Hautoberfläche | glatt | rau, schuppend, verhornend | glatt oder unregelmässig |
Hauteigenschaften | glatte Erhebungen, die verkrusten oder wie ein Geschwür aufbrechen | gerötete Flecken mit fest haftender Schuppung, die nicht abheilen | stärker pigmentierter Fleck auf der Haut, oft mit uneinheitlicher Abgrenzung zur gesunden Haut |
Einordnung als Berufskrankheit | möglich | möglich | nicht möglich |
Bei hellem Hautkrebs ist speziell auf Zeichen der chronischen UV-Schädigung oder auf neue Hautveränderungen an den besonders sonnenexponierten Stellen zu achten.
Bei der Einordnung von schwarzem Hautkrebs helfen die ABCD-Regeln der Krebsliga – siehe Grafik.
Besteht Verdacht auf Hautkrebs?
Wenn Sie in Ihrem Berufsleben jahrelang und regelmässig der Sonne ausgesetzt sind oder waren, könnte es sich bei Ihrem Hautkrebs um eine Berufskrankheit handeln. Dies trifft insbesondere auf helle Hautkrebsformen zu. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin unbedingt darauf an, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.
Zögern Sie nicht, Ihren Arzt bei einem unklaren Befund um eine Kontrolle zu bitten. Bei frühzeitiger Erkennung lässt sich jede Form von Hautkrebs leichter behandeln. Mit einer Hautprobe kann abgeklärt werden, ob es sich bei einer Hautveränderung tatsächlich um Hautkrebs handelt.
Melden Sie hellen Hautkrebs analog zu einem Unfall Ihrer Unfallversicherung, um abzuklären, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt. Im Fall einer Anerkennung als Berufskrankheit werden die Kosten ohne Selbstbehalt übernommen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der Krebsliga:
Hauterkrankung und nicht mehr berufstätig
Wenn Sie heute Hautprobleme durch schädliche UV-Strahlen aus Ihrem früheren Beruf haben (z. B. Hautkrebs) und die Firma, bei der Sie gearbeitet haben, bei der Suva versichert war, melden Sie sich bitte bei einer unserer Agenturen in Ihrer Nähe.