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Krank durch Asbest? Diese Leistungen erbringt die Versicherung

Wenn eine Person infolge von Asbest erkrankt, ist das in der Regel ein schwerer Schlag. Doch gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Betroffene wissen, welche Versicherungsleistungen sie erwarten dürfen. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie die Entschädigung geregelt ist.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Da sich die Folgen aber erst Jahrzehnte später zeigen, erhalten auch heute noch viele aktive und ehemalige Berufsleute die einschneidende Diagnose. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie es mit der finanziellen Unterstützung durch die Versicherung aussieht.

      Die Leistungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

      • Bei berufsbedingten Erkrankungen übernimmt der Versicherer die Kosten der Heilbehandlung, die Kostenvergütung und erbringt Geldleistungen.
      • Bei nicht berufsbedingten Erkrankungen werden die Leistungen auf Basis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erbracht.

      Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und Ihre nächsten Angehörigen ist auch die Stiftung EFA.

      Unterstützung für Asbestopfer: Stiftung EFA

      Asbest hat bei zahlreichen Berufsleuten schwere Erkrankungen ausgelöst: Asbestose, Pleuraplaques, Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) oder das maligne Mesotheliom. Um den Betroffenen und ihren Familien schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde 2017 die «Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer», kurz Stiftung EFA , gegründet. Sie ergänzt die Abgeltungen durch die Versicherer.

      Die Kernpunkte der Versicherungsleistungen

      Wenn jemand aufgrund einer hohen Asbestbelastung schwer erkrankt, geht das der betroffenen Personen und den Angehörigen nah. Zugleich stellt sich die Frage: Wie soll es weitergehen?

      Die Einstufung als Berufskrankheit

      Eine Berufskrankheit besteht dann, wenn Betroffene während der Arbeit schädigenden Stoffen wie z.B. Asbeststaub ausgesetzt waren und in der Folge erkranken. Gleiches gilt für sich wiederholende Tätigkeiten, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken.
      Um welche Stoffe und Erkrankungen es sich handelt, listet die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV ) im Anhang 1 auf.

      Darauf haben Betroffene ein Anrecht

      Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung sind anerkannte asbestbedingte Erkrankungen den Berufsunfällen gleichgestellt und werden ebenso entschädigt. Dieser Grundsatz ist in Art. 9 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)  festgeschrieben.

      Die Versicherung:

      • deckt die Kosten der Heilbehandlung 
      • übernimmt die Kostenvergütung 
      • erbringt Geldleistungen

      Zudem werden bei beruflich bedingten Asbestkrankheiten Integritätsentschädigungen ausgerichtet. Diese kommen immer dann zur Auszahlung, wenn die körperliche Unversehrtheit dauerhaft und erheblich geschädigt ist. 

      Im Ausland lebende Personen, die früher in der Schweiz mit Asbest gearbeitet haben, können sich bei Verdacht auf eine Asbesterkrankung nach wie vor medizinisch untersuchen lassen. Auch für sie gelten, nach Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen, dieselben Leistungen, wie sie hier beschrieben sind.

      Wer bezahlt?

      Leistungspflichtig ist jener UVG-Versicherer, bei dem der oder die Betroffene zum Zeitpunkt der Schädigung versichert war. Die Versicherungsleistungen der Suva sind auf der betreffenden Internetseite transparent aufgeführt.

      Bei nicht berufsbedingten Erkrankungen werden die Leistungen auf Basis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erbracht.

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