Schutzhandschuhe gegen Hitze und Kälte
Bei Arbeiten in kalter oder heisser Umgebung sowie beim Umgang mit heissem oder kaltem Medien sind gerade die Hände stark exponiert. Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden mit geeigneten Schutzhandschuhen. Achten Sie auf die entsprechenden Leistungsstufen der Normen EN 407 (Hitze) und EN 511 (Kälte).
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeitshandschuhe müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen, damit sie ihren Zweck erfüllen:
- Schutz vor Hitze und/oder Feuer (EN 407): Geprüft wird, ob und wie lange das Material nachbrennt oder glüht, wenn es einer offenen Flamme ausgesetzt wird. Ausserdem wird geprüft, wie rasch die Temperatur im Handschuh unter bestimmten Voraussetzungen ansteigt und den Träger oder die Trägerin gefährdet.
- Schutz vor Kälte (EN 511): Geprüft wird, wie rasch die Temperatur im Handschuh bei einer kalten Raumtemperatur (Konvektion) oder beim Kontakt mit einer kalten Oberfläche absinkt. Ausserdem kann auch die Wasserfestigkeit ein Kriterium sein.
Hitzebeständige Handschuhe und Handschuhe für extreme Kälte sollten der Situation im Betrieb angepasst sein und mindestens die entsprechende Leistungsstufe erfüllen.
Handschuhe gegen Hitze
Die Norm EN 407 legt die thermischen Eigenschaften von Handschuhen zum Schutz vor Hitze und/oder Feuer fest. Da diese Hitzehandschuhe meist in Bereichen mit mechanischer Belastung eingesetzt werden, müssen diese mindestens die Leistungsstufe 1 für Abrieb- und Reissfestigkeit der Norm EN 388 erfüllen. Mehr Informationen zu EN 388 erhalten Sie hier.
In der Norm EN 407 werden keine spezifischen Anwendungen behandelt. So sind beispielsweise die Anforderungen für Hitzeschutzhandschuhe für die Brandbekämpfung in der Norm EN 659 enthalten und die Anforderungen für Schweisserhandschuhe in der Norm EN 12477.
Hitzehandschuhe der Norm 407 müssen hitzebeständig und schwer entflammbar sein sowie einen geringen Wärmedurchgang aufweisen. Die einzelnen Anforderungen beschreiben
- Brennverhalten
- Kontaktwärme
- konvektive Wärme
- Strahlungswärme
- kleine Schmelzspritzer
- grosse Schmelzspritzer
Die Leistungsstufen 1–4 geben an, wie lange oder wie stark ein Schutzhandschuh einer gewissen Belastung ausgesetzt werden kann, bevor er seine Schutzwirkung verliert. Dabei bietet Stufe 1 den schwächsten Schutz, Stufe 4 den höchsten.
Schutzhandschuhe gegen Kälte
Die Norm EN 511 gilt für alle Handschuhe, die gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C schützen. Zusätzlich müssen diese Handschuhe mindestens die Leistungsstufe 1 für Abrieb- und Reissfestigkeit der Norm EN 388 erfüllen.
Kältehandschuhe der Norm EN 511 müssen den Träger oder die Trägerin vor Kälte bei Kontakt mit einer kalten Oberfläche sowie durch Kälteübertragung (Konvektion) schützen. Ausserdem können die Handschuhe zusätzlich auf Wasserdurchlässigkeit geprüft sein. Die einzelnen Leistungsanforderungen sind
- Kontaktkälte
- konvektive Kälte
- Wasserdurchdringung
Die Leistungsstufen 1–4 messen den Grad der thermischen Isolation bei Kontakt mit einer kalten Oberfläche beziehungsweise des thermischen Widerstands. Dabei bietet die Stufe 1 den schwächsten Schutz, Stufe 4 den stärksten. Beim dritten Aufzählungspunkt wird geprüft, ob während mindestens 30 Minuten kein Wasser durchdringt.