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Ausbildung Hubarbeitsbühnen: Voraussetzungen und Institutionen

Statische oder mobile Hubarbeitsbühnen kommen z. B. an Fassaden, Bäumen oder Baustellen zum Einsatz. Deren Bedienung braucht eine fundierte Ausbildung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, wie auch zu den notwendigen Voraussetzungen und Schulungsinstitutionen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Hubarbeitsbühnen erfordern einige Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Es erstaunt kaum, dass deren Bedienung Gefahren birgt, denen begegnet werden muss.

      Hier sind die wichtigsten Fakten:

      • Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
      • Achten Sie darauf, dass Sie auf der jeweiligen Gerätekategorie von Hubarbeitsbühnen die entsprechende Ausbildung absolviert haben.
      • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Hubarbeitsbühnen bedienen. Ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.

      Es braucht also mehr als nur Schwindelfreiheit: Mit einer spezifischen Ausbildung tragen Sie zu einem unfallfreien Betrieb bei.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Alle Ihre Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, müssen für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sein. Die Hubarbeitsbühnen-Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Ausbildungsbestätigung, die als Nachweis dient.

      Hubarbeitsbühnen-Kategorien gemäss SN EN 280

      Es ist eine Senkrecht-Hubarbeitsbühne auf Stützen abgebildet. Sie befindet sich in ausgefahrenem Zustand.
      Statisch Vertikal (1a): Senkrecht-Hubarbeitsbühnen auf Stützen
      Es ist eine Ausleger-Hubarbeitsbühne auf einem Lastwagen abgebildet. Der LKW wird durch ausgefahrene Stützen stabilisiert.
      Statisch Boom (1b): Ausleger-Hubarbeitsbühnen auf Fahrzeugen
      Eine mobil-vertikale Senkrecht-Hubarbeitsbühne auf Rädern ist ausgefahren. Sie kann während des Einsatzes autonom bewegt werden.
      Mobil Vertikal (3a): Während des Einsatzes fahrbare Senkrecht-Hubarbeitsbühnen
      Eine fahrbare Ausleger-Hubarbeitsbühne wird in ausgefahrenem Zustand abgebildet.
      Mobil Boom (3b): Während des Einsatzes fahrbare Ausleger-Hubarbeitsbühnen

      Persönliche Voraussetzungen

      Mitarbeitende, die eine Hubarbeitsbühne bedienen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

      • Mindestalter 18 Jahre
        Hinweis: Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des SECO .
      • körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
      • zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
      • Schwindelfreiheit
      • technisches Verständnis

      Sollten gewisse Ihrer Mitarbeitenden diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so dürfen sie Hubarbeitsbühnen nicht bedienen. Bei massgeblichen Erkrankungen wie zum Beispiel Epilepsie oder anderen körperlichen Erkrankungen empfiehlt sich eine Abklärung bei einem Arbeits- oder Hausarzt.

      Auffrischungskurs

      Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.

      Instruktion am Einsatzort

      Nicht nur die Funktionsweise des Arbeitsbühnen-Modells müssen die Bediener wissen: Auch über die jeweils spezifischen Sicherheitsmassnahmen am Ort müssen sie Bescheid wissen. Sollte die Arbeitsbühne oder der Arbeitsort für Ihren zuständigen Mitarbeitenden neu sein, so braucht es eine entsprechende Instruktion. Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort. Diese Instruktion ist zu dokumentieren.

      Hinweis: Für die Gefahrenermittlung eignet sich die Checkliste: Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort.

      Ausbildungsinstitutionen

      Grundausbildungen werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten. Sie als Betrieb haben die Freiheit, Bediener auch selber auszubilden, wenn Sie in Ihrer Firma über einen fachkundigen Ausbildner verfügen. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner-Ausbildung (siehe www.verbandvsaa.ch   oder www.ipaf.org ).

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
      • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

      Downloads und Bestellungen