Ausbildung für Kranfachleute: Montage, Demontage und Instandhaltung
Krananlagen aufzustellen, abzubrechen oder instandzuhalten braucht spezifische Fachkenntnisse. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für die Ausbildung von Kranfachleuten.
Inhalt
Kurz und bündig
Oftmals stellt man Krane mitten in einem Wohnquartier auf, und zwar so, dass sie auch Wind und Wetter widerstehen können. Die Montage, Demontage aber auch die Instandhaltung von Kranen braucht entsprechende Fachkenntnisse.
Das sind die wichtigsten Fakten:
- Die Montage und Demontage von Kranen sowie die Instandhaltungsarbeiten an Kranen gehören zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
- Ihre Mitarbeitenden, die diese Tätigkeiten ausführen, benötigen gemäss Kranverordnung eine Ausbildung.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Krane montieren, demontieren oder Instand halten. Ausgenommen sind Lernende, die gemäss Bildungsplan diese Tätigkeiten ausführen müssen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Die Arbeit rund um Krane – sprich von der Montage, zur Demontage bis hin zu Instandhaltungsarbeiten – zählen zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Das erstaunt kaum, müssen doch schwere Komponenten in grosser Höhe präzise bewegt und zusammen- oder auseinander gebaut werden. Deswegen dürfen nur ausgebildete Kranfachleute solche Aufgaben durchführen. Sind sie mit der Krantechnik vertraut und entsprechend ausgebildet, werden sie als Kranfachleute bezeichnet.
Ausbildungsmöglichkeiten
Ihre Mitarbeitenden können beispielsweise bei Kranhersteller Aus- und Weiterbildungskurse besuchen. Dazu müssen sie die Sicherheitsvorschriften beim Verwenden von Kranen (Suva-/EKAS-/Herstellervorschriften) kennen und diese in der Praxis richtig anwenden können. Die Ausbildung muss dabei dokumentiert werden.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
Verschiedene Hersteller und Inverkehrbringer von Kranen bieten eine Ausbildung an. Sie können auch die Grundausbildung Kranfachmann am Campus Sursee
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Wenden Sie sich für Auskünfte über bestimmte Ausbildungen direkt an die Anbieter (siehe oben). Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Suva, Bereich Bau
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern
Downloads und Bestellungen
Gesetzliche Grundlagen
Arbeiten mit Kranen gelten als Arbeiten mit besonderen Gefahren. Deshalb ist gesetzlich detailliert geregelt, welche Voraussetzungen Ihre Mitarbeitenden für das Führen von Kranen der verschiedenen Kategorien, deren Wartung sowie den Auf- und Abbau mitbringen müssen. Beachten Sie insbesondere folgende Bestimmungen:
- Kranverordnung Art. 4
- Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV): Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
- Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5): Art. 4 Gefährliche Arbeiten: Grundsätze
- EKAS Richtlinie zur Überprüfung und Kontrolle von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen