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Offerte für eine Unternehmerversicherung

Selbstständigerwerbende und ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unternehmerversicherung schützt bei Berufskrankheit sowie bei Unfällen im Beruf und in der Freizeit. Die Unternehmerversicherung bietet zahlreiche Vorteile und umfangreiche Geldleistungen.

Inhalt

      Wer kann sich versichern?

      • Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG ).
      • Ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner und weitere Familienmitglieder.
      • Personen, die teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
      • Grenzgänger, die in der Schweiz selbstständigerwerbend sind und in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.

      Anfrage

      Wenn Sie sich für den Abschluss einer Unternehmerversicherung interessieren, füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir stellen für Sie gerne eine unverbindliche Offerte aus.

      Angaben zu Ihrer Person

      Hinweis: Mit * markierte Felder müssen zwingend ausgefüllt werden.

      Schweiz
      CH