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Wiedereingliederung: Das können Sie als Arbeitgeber tun

Eine möglichst frühzeitige Wiedereingliederung nach Berufskrankheit oder Unfall ist im Interesse aller. Eine Lösung können Teilzeit- oder Schonarbeitsplätze sein. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Mitarbeitenden bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Ein Unfall oder eine Berufskrankheit führt häufig zu einer Arbeitsunfähigkeit. Doch diese sollte nicht zu lange dauern. Es ist für die Betroffenen wichtig, rasch an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. So behalten sie eine Tagesstruktur und ihr soziales Umfeld, was sich positiv auf die Genesung auswirkt. Eine stufenweise Wiedereingliederung spart auch Kosten.

      Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie massgeblich Einfluss darauf, ob eine rasche und gute Eingliederung nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit gelingt. Diese Faktoren sind entscheidend:

      • Kontaktieren Sie die betroffene Person unmittelbar nach dem Unfall.
      • Führen Sie ein Rückkehrgespräch.
      • Betreuen Sie die Rückkehr bis zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsprozess.

      Ein Betroffener erzählt seine Geschichte

      Bei Gleisarbeiten erleidet Christoph R. einen Stromschlag und verliert beide Arme. In unserem Video erzählt er, wie er den Weg zurück in ein selbstständiges Leben gefunden und beruflich wieder Fuss gefasst hat.

      Headerbild Video Wiedereingliederung

      So helfen Sie Ihren Mitarbeitenden

      Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, nach einem Unfall oder einer Erkrankung beruflich wieder Fuss zu fassen. Am wichtigsten dabei ist, dass Sie rasch persönlich Kontakt aufnehmen und auf die Situation angepasste Lösungen anbieten. Lesen Sie unsere Tipps.

      Wiedereingliederung und berufliche Integration

      Wiedereingliederung und berufliche Integration

      Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist eine zeitnahe Wiedereingliederung zentral – beim Arbeitgeber und auch im familiären Kreis. Hier finden Sie praktische Hinweise zu diesem Zweck.
      Tipps für die Wiedereingliederung

      Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung

      Die rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz von verunfallten Personen ist eines unserer Hauptziele. Durch eine geeignete Betreuung und Begleitung ist oft eine stufenweise Wiedereingliederung möglich.

      Wir unterstützen Betriebe mit bis zu 20000 Franken unter anderem für folgende Massnahmen:

      • Anpassungen des Arbeitsplatzes
      • Ausbildungskurse für eine Umplatzierung oder Neuanstellung
      • Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz

      Erfahren Sie hier, was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausserdem tun können, um die Wiedereingliederung nach langer Krankheit oder Unfall zu unterstützen.

      Mehr zu den Anreizen für die Wiedereingliederung

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